Martin Lipp, Examens-Repetitorium Erbrecht, 3., neu bearbeitete Auflage 2013, 19,95€, C.F. Müller

  • Zielgruppe: Examensvorbereitung; Wiederholung des Pflichtfachstoffs Erbrecht
  • Preis: 19,95 €
  • 206 Seiten
  • 74 Kurzfälle
  • Autor:  ordentlicher Professor  für Deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Justus-Liebig Universität zu Gießen.

Das 206-seitige Werk „ Examens-Repetitorium Erbrecht“ von Prof. Martin Lipp gliedert sich in 5 Abschnitte;  Grundlagen des Erbrechts, die gesetzliche Erbfolge, Verfügungen von Todes wegen, die Rechtsstellung des Erben und schließlich das Pflichtteilsrecht. Im ersten  Abschnitt des Buches werden auf 25 Seiten das System des Erbrechts und dessen Einordnung im BGB, grundrechtliche Garantien bzw. verfassungsrechtliche Verankerungen sowie erbrechtliche Grundbegriffe dargestellt.

Für das allgemeine Verständnis des Erbrechts unverzichtbare Grundlagen wie z.B. Erbfall, Gesamtrechtsnachfolge, (Sach-)Eigentschaft des Leichnahms, postmortales Persönlichkeitskeitsrecht und die Totenfürsorge werden knapp und übersichtlich dargestellt und – wie im gesamten Werk – mit Kurzfällen veranschaulicht. Mit dem Vermögensübergang  bei Personengesellschaften und der Erbfähigkeit von postmortal gezeugten Erben (nondum conceptus) widmet sich der Schluss des ersten  Abschnitts erbrechtlichen Problemstellungen.

Der zweite Abschnitt widmet sich der gesetzlichen Erbfolge. Für die Erarbeitung des Themas „gesetzliches Erbrecht der Verwandten“ sind familienrechtliche Kenntnisse von Vorteil.  – Zur Ergänzung und Vertiefung sei an dieser Stelle auf das Werk „Examens-Repetitorium Familienrecht“ ebenfalls von Martin Lipp verwiesen. – Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wird umfassend dargestellt und um die Parallelen und Unterschiede des Erbrechts des Lebenspartners nach den Vorschriften des LPartG ergänzt. – Umfang und mögl. Ausschluss des Ehegattenerbrechts, Auswirkungen des Güterrechts, Voraus des Ehegatte. Der Abschnitt wird durch eine äußerst knappe Darstellung von Erbverzicht(-svertrag), Enterbung und Erbunwürdigkeit abgeschlossen.

Der dritte Abschnitt bildet mit seinen 100 Seiten den Schwerpunkt des Buches.

Der erste Unterabschnitt behandelt die „Verfügung von Todes wegen“ – Abgrenzung zur rechtsgeschäftlichen Verfügung, Schenkungen, Verträge zugunsten  Dritter. Hier schwächelt das Buch ein wenig:  sprachlich unpräzise, schlechte Gliederung. Graphische Übersichten  und Fälle hätten dem Verstädnis gut getan.

Weiter geht es mit dem “Einzeltestatment“ – höchstpersönliche Errichtung, keine Inhaltsbestimmtung durch Dritte, Unternehmertestament, Aufhebung.

Es folgt „Auslegung und Anfechtung des Testaments“ –  Auslegungsregeln (Andeutungstheorie des BGH, benigna interpretatio etc.), Umdeutung, Anfechtung (Irrtumsproblematik). Aufgrund der sich für den Klausurensteller anbietenden Möglichkeiten Probleme aus dem BGB-AT einzubauen, ein wichtiges Kapitel. Gute Fälle, flüssig geschrieben, sehr eingängig.

Im nächsten Kapitel n „Bestimmung zum Erben“  und „Beschwerungen und Beschränkungen“ geht es dann um ähnlich zentrale Themen des Erbrechts.  Sehr gelungen ist der Teil zu den Auslegungsregeln §2087 und §2096. Ebenfalls flüssig und gut verständlich sind die Ausführungen zu Vermächtnis, Auflage und Testamentsvollstreckung. Neben der Aufgaben und Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers werden mögliche Anknüpfungspunkte zu anderen Rechtsgebieten aufgezeigt. So lassen sich zum Beispiel ein Missbrauch der Verfügungsmacht oder sachenrechtliche Probleme in einen Sachverhalt einbauen.

Beispiel:

Fall 45: Testamentsvollstrecker T veräußert einen Nachlassgegenstand an D, dem er Alt.1: wahrheitswidrig vorträgt, der Erbe habe der unentgeltlichen Verfügung zugestimmt,  Alt.2: wahrheitswidrig vorträgt, er sei als Testamentsvollstrecker zu einer entgeltlichen Verfügung befugt (obwohl ein Verfügungsverbot i.S.d. §2208 I S.1 besteht), Alt.3: wahrheitswidrig vorträgt, er sei Eigentümer des geschenkten Gegenstandes.
Hat D gutgläubig Eigentum erworben?

Der Fall wird im darauffolgenden Fließtext mit Verweisen auf neuere Rechtsprechungsentwicklungen „gelöst“.

Es folgen die letzten beiden Kapitel des 3. Abschnitts „gemeinschaftliches Testament“ und „der Erbvertrag“

Im vorletzten Abschnitt „Rechtsstellung des Erben“ geht der Autor kurz auf die Annahme, die Ausschlagung und ihre Anfechtung der beiden ein und widmet sich ebenso kurz der Rechstellung des/der (vorläufigen) Erben untereinander sowie gegenüber Dritten.

Es folgen drei knappe Kapitel zum Erbschaftsanspruch (auch prozessrechtlich) , Erbschein (öffentlicher Glaube) und den Grundlinien der Erbenhaftung. Das Kapitel „Erbengemeinschaft“ behandelt deren Rechtsnatur und ihre  Auseinandersetzung, die Nachlassverwaltung (gemeintschatliche; durch die Miterben) sowie die Haftunggrundsätz der Miterben untereinander.

Der letzte Abschnitt des Buches ist dem Pflichtteilsrecht gewidmet.

Ein Werk mit mehr Licht als Schatten. Es leistet genau das was es soll: In möglichst kurzer Zeit den Pflichtfachstoff Erbrecht zu wiederholen bzw. sich zu erabeiten. Wer sich die Zeit nimmt, dieses Buches durchzuarbeiten, ist für erbrechtliche Klausuren bestens gerüstet.