I. In Kürze
Das Werk „Einführung in die Praxis der Strafverteidigung“ ist Teil der „Gelben Reihe“ des Verlages C.F. Müller, die sich der Praxis der Strafverteidigung verschrieben hat. Es liegen mittlerweile zahlreiche Veröffentlichungen zur Arbeit als Strafverteidiger vor.
Der Anspruch des Werkes von Klemke/Elbs ist jedoch dennoch einzigartig. Hauptzielgruppe sind vor allem junge StrafverteidigerInnen zu Beginn ihrer Karriere. Die Verfasser wollen ihre jungen KollegInnen davor bewahren, unter Umstände folgenschwere Fehler zu begehen. Gleiches soll das Werk für AnwältInnen leisten, für die die Arbeit als Strafverteidiger jedenfalls nicht im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht. Aber auch für Referendare kann das Lehrbuch als Begleiter für die Strafstation dienen. Schon für Studierende, vor allem mit Schwerpunktbereichen im Zusammenhang mit Strafverteidigung/Strafrechtspflege, stellt das Buch unter Umständen eine Bereicherung dar. Der subjektive Blick auf die Strafverteidigung im Vergleich zu den objektiven „Klassikern“ im Strafprozessrecht kann den Blick erweitern und so zum Erkenntnisgewinn beitragen.
Positiv fällt auch auf, dass Klemke/Elbs die bahnbrechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verständigung im Strafprozess bereits berücksichtigen konnten und sich hiezu aktualisierte Ausführungen finden.
II. Zu den Autoren
Die beiden Autoren Olaf Klemke und Hansjörg Elbs sind Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung und Fachanwälte für Strafrecht. Beide sind ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Der Verfasser Elbs hat zudem Erfahrungen als Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare sammeln können.
III. Zum Aufbau
Das Werk orientiert sich am Ablauf eines Strafprozesses. Vorab beschreiben Klembe/Elbs jedoch die Grundlinien des Mandats als Strafverteidiger. Sie klären über die Rechtsbeziehungen zwischen Mandaten und Verteidiger und berichten über die rechtlichen Unterschiede zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung. Zur Fehlervermeidung geht das Werk auch auf die rechtlichen Befugnisse der Strafverteidigers ein (Stichwort: Strafverteidigung oder Strafvereitelung?) ein. Abschließend für dieses Kapitel steht die für die Praxis nicht ganz unwesentliche Frage nach der Vergütung des Verteidigers. Als weiteren Punkt behandeln die Verfasser nun die Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Es finden sich zum einen Ausführungen über Informationsbeschaffung. Vor allem aber stehen die Verteidigungsziele im Vordergrund. Dabei kommen zum einen Sofortmaßnahmen wie der Hinweis, dass sich der Mandat nicht zur Sache äußern braucht, aber auch die Abwehr von prozessualen Zwangsmaßnahmen wie der Untersuchungshaft in Betracht. Im kurzen Part über das Zwischenverfahren werden die Möglichkeiten der Einwirkung auf das Gericht zwecks Verhinderung der Zulassung der Anklage aufgeführt. Den Hauptteil des Werkes bildet jedoch die Beschäftigung mit der Verteidigung in der Hauptverhandlung. Einen Schwerpunkt legen die Autoren auf das Beweisantragsrecht. Als weiteres Kapitel schließen sich Bemerkungen zu besonderen Verfahrensarten (Strafbefehl, beschleunigtes Verfahren) an. Zum guten Schluss finden sich Ausführungen über die Gestaltung und die Wahl möglicher Rechtsmittel, also Berufung oder Revision.
IV. Zu Darstellung und Inhalt
Inhaltlich versucht das Werk sämtliche Bereiche, die für die Strafverteidigung relevant sein können, abzudecken. Im ersten Teil über das Mandatsverhältnis wird insbesondere der Schwerpunkt auf den Umgang mit dem Mandat gelegt und auch intensiv das auch für Prüfungen (jedenfalls im Schwerpunktbereich und spätestens im Zweiten Staatsexamen) relevante Verhältnis zwischen der Wahl- und Pflichtverteidigung erörtert. Im größten Teil über die Hauptverhandlung versuchen die Autoren, das Thema des Beweisantragsrechts intensiv zu erörtern. Diese Schwerpunktsetzung überzeugt sehr, vor allem aufgrund der hohen praktischen Bedeutung.
Zusammenfassend lässt sich zum Inhalt sagen, dass die Darstellung von Streitstände gerade für ein für den Prakitker verfasstes Buch herausragend ist. Stets wird die Meinung des Bundesgerichtshofs zumindest kritisch hinterfragt. Die vielen Ratschläge, die die Verfasser an den Leser richten, sind selbstverständlich auch der Zielsetzung des Werkes zu verdanken. Sie lassen aber aus studentischer Sicht einen schönen Einblick in die Arbeit des Strafverteidigers zu.
Ebenso fällt auf, dass die Verfasser sehr ausführlich an den Fußnoten gearbeitet haben. Diese sind zwar nicht immer auf dem Niveau von üblichen Lehrbücher aber dennoch umfassend und gut ausgewählt. Auch das ist für ein „Praktikerbuch“ nicht selbstverständlich.
V. Zum Layout
Zur Gestaltung ist nur zu sagen, dass die Hervorhebungen im Text dankenswerte Weise nur sehr spärlich gehalten wird, sodass der Lesefluss nicht erheblich gestört wird. Hinsichtlich der zahlreichen Muster, mit denen das Buch den jungen Strafverteidigern die Arbeit erleichtern will, ist zu sagen, dass diese zwar zur Fehlervermeidung und auch zur dienen mögen, den Lesefluss jedoch teilweise etwas stören. Eine Darstellung gebündelt am Ende des Buches könnte hier Abhilfe schaffen.
VI. Fazit
Die „Einführung in die Praxis der Strafverteidigung“ ist genau das, was der Titel verspricht. In einfacher und klarer Sprache werden dem Leser die Grundzüge der Strafverteidigung nahe gebracht, ohne dass dabei der klare Praxisbezug in Form von Tipps und Tricks auf der Strecke bleibt. Auch Studierenden dient das Werk als praxisorientierte Einführung in den Strafprozess gerade unter Berücksichtigung der Arbeit des Strafverteidigers. Für Studierende, die sich später nähter mit der Materie beschäftigen wollen, ist dieser Buch sehr zu empfehlen.