Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind. (§ 19 LHG BW)
Somit ist der Senat das höchste zentrale Entscheidungsorgan der Universität!
Im Senat sind auch acht ordentliche studentische Mitglieder vertreten und natürlich verteidigen wir auch hier die Anliegen der Studierenden. Für die Fachschaftsinitative sitzt aktuell
Henry Wilkens
im Senat.
Wenn Ihr ein Anliegen habt, welches Eurer Meinung nach im Fakultätsrat angesprochen werden sollte, könnt Ihr euch hier gerne immer an uns wenden!