Küper Wilfried/Zopfs, Jan – Strafrecht Besonderer Teil: Definitionen mit Erläuterungen. 9. Auflage 2015, C.F. Müller

1. Vorwort

2. Aufbau

3. Inhalt

4. Layout/Erscheinungsbild

5. Fazit

 

1. Vorwort

Bei dem Buch „Strafrecht Besonderer Teil – Definitionen mit Erläuterungen“ handelt es sich um ein wohl einzigartiges Konzept unter der Fülle der juristischen Lehrbücher. Den hier gewählten Aufbau nach Tatbestandsmerkmalen in alphabetischer Reihenfolge auf 539 Seiten erscheint zunächst gewöhnungsbedürftig. Für den Erfolg der Idee spricht aber, dass das Buch mittlerweile bereits in 9. Auflage im C.F. Müller-Verlag erscheint. Mit 25,99 € ist es preislich im oberen Bereich der Lehrbücher anzusiedeln.

 

2. Aufbau

Wie bereits erwähnt ist das Buch im Gegensatz zu anderen Lehrbüchern nicht anhand von Straftatbeständen aufgebaut. Stattdessen erfolgt eine alphabetische Darstellung der wichtigsten Definitionen des Besonderen Teils des Strafrechts. Zur Verdeutlichung: Das Buch beginnt mit dem Kapitel „Abfall“ und endet mit „Zwangsvollstreckung, Drohen der“

Im Vorwort zur ersten Auflage erklärte Wilfried Küper die Motivation dahinter: Vor allem im Strafrecht reicht die bloße Subsumtion unter das Gesetz nicht aus. Es muss auch eine Vielzahl von (möglicherweise umstrittenen) Begriffsdefinitionen auswendig angewandt werden können. In der Regel müssen diese Definitionen aus Lehrbüchern, Kommentaren und Entscheidungen gesucht und verglichen werden. Um diese mühselige Arbeit zu vermeiden, entschied sich Küper daraufhin zum Verfassen des Buchs. Es handelt sich also um ein Definitionen-Lexikon.

Dabei werden zu jeder Definition die einschlägigen Straftatbestände angegeben, sodass eine schnelle Orientierung erfolgen kann. Unter jeder Überschrift findet sich ein grauer Kasten in dem die wichtigsten Informationen in Kürze zusammengefasst werden. Dieser eignet sich zum tatsächlichen auswendig lernen, da die wichtigsten Schlagwörter genannt werden, die auch in Hausarbeiten und Klausuren gefragt sind. Daraufhin werden Literatur- und Rechtssprechungshinweise gegeben, um eine vertiefte Beschäftigung mit dem Themenkomplex zu ermöglichen. Zuletzt findet sich eine Rubrik „Erläuterungen“, in der auf spezielle Probleme der Definition eingegangen wird. Je nach Streitständen kann ein solches Kapitel dann auch viele Seiten umfassen. In diesem Bereich unterscheidet sich das Buch also nicht wesentlich von „klassischen“ Lehrbüchern.

Am Ende des Buchs findet sich ein Gesetzes- und Sachregister. Darin sind die Straftatbestände aufgeführt und darunter alle diese §§ betreffenden Definitionen. Dies erweist sich als ausgesprochen hilfreich, da man mithilfe der angegebenen Randnummern schnell zum gewünschten Inhalt kommt.

 

3. Inhalt

Inhaltlich befasst sich das Werk mit dem Besonderen Teil des Strafrechts. Die Materie wird in einer für mittlere Semester angemessenen Tiefe dargestellt und gibt in der Regel einen Überblick über die herrschende Meinung und alternative Ansätze. Dabei fasst sich der Autor meist angenehm kurz ohne wichtige Aspekte auszulassen.

Zwar werden klausurrelevante Probleme hervorgehoben, aber eine Behandlung von Beispielsfällen, wie in vielen Lehrbüchern üblich, erfolgt nicht.

 

4. Layout/Erscheinungsbild

Das Gesamterscheinungsbild des Buchs ist modern und ansprechend. Die zu definierenden Tatbestandsmerkmale sind groß und fett gedruckt und markieren deutlich den Beginn eines neuen Kapitels. Darunter finden sich in dem bereits erwähnten grauen Kasten die wichtigsten Informationen. Zur Verdeutlichung wichtiger Schlagwörter werden diese im Text kursiv hervorgehoben. Die neu eingefügten Randnummern helfen der Orientierung in Verbindung mit dem Gesetzesregister ungemein. Durch den großzügigen weißen Rand erscheinen die Seiten übersichtlich und sind angenehm zu lesen.

 

5. Fazit

Trotz des unkonventionellen Aufbaus ist das Buch empfehlenswert. Es ist zwischen Lehrbuch und Kommentar anzusiedeln und füllt die bestehende Lücke. Die Klausurvorbereitung aber allein auf diesem Werk aufzubauen wäre falsch. Dafür fehlt es an Beispielen der praktischen Anwendung und Aufbauschemata. Viel eher handelt es sich um eine zusätzliche Hilfe zur Behandlung von komplexen Problemen.