„Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen“ von Frank Bätge, 3. Auflage 2014 aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 17,99 €

Rezension des Buchs „Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen“ von Frank Bätge, 3. Auflage 2014 aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ des C.F. Müller Verlags Heidelberg, 17,99 €

Inhalt:

1. Aufbau
2. Inhalt
3. Layout
4. Fazit

1. Aufbau

Insgesamt besteht das Buch aus 208 Seiten, der Inhalt gliedert sich dabei wie folgt:

  1. Teil: Rechtsnatur und Rechtsstellung der Kommunen
  2. Teil: Einwohner und Bürger
  3. Teil: Innere Kommunalverfassung
  4. Teil: Kommunalaufsicht
  5. Teil: Wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung

Das Inhaltsverzeichnis ist insgesamt sehr ausführlich gehalten, wobei einzelne Unterkapitel stets mit Seite bzw. im gesamten Buch fortlaufender Randnummer bezeichnet sind, was eine schnelle Auffindbarkeit garantiert. Sehr hilfreich ist auch das Sachverzeichnis am Ende, das doch sehr hilft, wenn man zu einem bestimmten Stichwort nähere Informationen sucht. Des Weiteren ist ein „Online-Wissens-Check“ inkludiert, der laut Verlag eine direkte Lernkontrolle ermöglichen soll.

Leicht verwunderlich scheint aber, dass der Abschnitt „Einwohner und Bürger“, der sich bspw. mit Bürgerbegehren befasst, vor dem Abschnitt „Innere Kommunalverfassung“ steht, welcher sich unter anderem mit den verschiedenen gemeindlichen Organen befasst. Immerhin ist es kaum vorstellbar, über Entscheidungen im Rahmen von Bürgerbegehren zu diskutieren, wenn die Grundlagen zu den gemeindlichen Organen noch fehlen.

2. Inhalt

Vor dem eigentlichen Inhalt sind einige, im Inhaltsverzeichnis nicht auftauchende, Seiten mit Lerntipps eingefügt. Während die meisten dieser Tipps dem fortgeschrittenen Studenten nicht wirklich neu sein sollten, kann es sicher nicht schaden, noch die eine oder andere Anregung zu bekommen.

Innerhalb der einzelnen Kapitel erfolgt dann zunächst eine Einführung ins jeweilige Thema, meist mit Schaubildern und/oder anders formatierten Kästen, danach werden größere Beispielsfälle (die auch am Rand des Buches farblich markiert sind) gelöst. Schon in der Einführung werden gesondert dargestellte praktische Klausurentipps gegeben, die durchaus dabei helfen können, den Fokus schon beim Lernen richtig zu setzen und zu verstehen, welche Probleme auftauchen können.

Ständig werden zudem Beispiele genannt, um Sachverhalte zu verdeutlichen; gerade für diejenigen unter den Studenten, die ungern abstrakte Problemstellungen lernen, ist dies mitunter sehr sinnvoll.

Sprachlich liest sich der Bätge sehr angenehm, meist halbwegs kurze Sätze erleichtern das Verstehen. An manchen Stellen tauchen sogar Randbemerkungen auf, die „mit dem Leser sprechen“, etwa bemerken, dass man diese Information schon in einem früheren Kapitel behandelt haben sollte.

Prüfungsschemata helfen außerdem bei der Veranschaulichung und der kurzen Wiederholung vor einer Klausur.

Der Prüfungsstoff, wie er im ersten Staatsexamen bzw. erst recht in der Übung für Fortgeschrittene verlangt wird, ist mit diesem Buch locker abgedeckt.

3. Layout

Der Bätge ist auf weißem Papier in einer ansprechenden Schriftart- und Größe gedruckt, außerdem sind genügend Absätze eingefügt, um ein ansprechendes Layout zu kreieren. Sehr selten sind Begriffe zur besseren Fokussierung fett gedruckt.

Neben schwarz/grau wird im Buch noch orange verwendet, wenn Markierungen eingefügt oder Hinweise, Prüfungsschemata, Beispiele oder ähnliches verwendet werden. Diese unaufdringliche Farbgestaltung, die einerseits zurückhaltend, andererseits aber erfrischend modern wirkt, lässt das Buch sehr angenehm lesbar bleiben.

4. Fazit

Wer sich wirklich ein eigenes Lehrbuch zum Kommunalrecht kaufen möchte, der ist mit dem Bätge sicher gut beraten. Es ist ein übersichtliches Werk, das das zügige Durcharbeiten – man möchte sich immerhin an diesem Fachgebiet sicher keine Wochen aufhalten – gut möglich macht,  und das bei einem Preis von knapp 18 Euro, was für juristische Fachliteratur fast ein Schnäppchen ist. Die angenehme Formatierung und Formulierung lassen eine umfangreiche Wiederholung, verbunden mit etlichen Beispielen und einigen größeren Fällen, leicht von der Hand gehen. Schließlich ist höchstens fragwürdig, ob wirklich jeder Student für ein nicht übermäßig kompliziertes Gebiet wie das des Kommunalrechts ein separates Lehrbuch braucht.