Inhalt:
I. Aufbau
II. Inhalt
III. Layout
IV. Fazit
I. Aufbau
Der Klausurenkurs umfasst alles in allem 564 Seiten, diese verteilen sich auf folgende Kapitel:
1. Teil: Allgemeiner Teil
1. Einführung
2. Aufbaufragen
3. Aufbauschemata der verwaltungsgerichtlichen Fragen – repressiver Rechtsschutz endgültiger Natur
4. Aufbauschemata der verwaltungsgerichtlichen Fragen – repressiver Rechtsschutz vorläufiger Natur
5. Der Sonderfall des vorbeugenden, präventiven Rechtsschutzes
6. Das Widerspruchsverfahren
7. Zusammenfassende Hinweise im Überblick
2. Teil: Besonderer Teil
1. Hinweise zur Art der Darstellung
2. Klausuren
Anhang: Musterlösungen öffentlich-rechtlicher Fälle in Ausbildungszeitschriften
Im recht ausführlichen Inhaltsverzeichnis ist zu erkennen, welche Themen auf welcher Seite bzw. an welcher Randnummer präsentiert werden, ein Auffinden eines bestimmten Aspekts ist somit recht einfach. Die Klausuren sind nach den Unterkategorien AT und Prozessrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht sowie Kommunalrecht geordnet und mit entweder zwei oder drei Sternen versehen, die ihre Schwierigkeit einordnen. Mit über 400 Seiten liegt der Schwerpunkt des Buches, wie der Name vermuten lässt, auf den Klausuren, während die Kapitel zur Repetition im ersten Teil zwar viele Aspekte eines Lehrbuches umfassen, aufgrund ihrer Kürze (gut 100 Seiten) diese jedoch nicht vollständig ersetzen.
II. Inhalt
Im ersten Teil wird eine Wiederholung der Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht geboten. Diese ist übersichtlich gestaltet, inhaltlich jedoch wirklich eher zur Wiederholung bereits vorhandenen Wissens als zur Neuerlernung geeignet. In der Einführung weist der Verfasser auch darauf hin, dass man sich bereits auf dem Niveau eines vorbereiteten großen Scheins im Öffentlichen Recht befinden sollte, wenn man sinnvoll mit dem Buch arbeiten möchte. Gerade der erste Teil ist angenehm klausurnah, praktische Tipps („Hat sich der Studierende (…), so sollte er (…)“). Dabei wird der Leser teils indirekt, teils aber auch direkt vom Autor angesprochen. Dass in diesem Teil keine materiell-rechtlichen Probleme behandelt werden, versteht sich aus der Kürze des Repetitionsteils.
Der wichtigere, zweite Teil steigt dann jedoch in das materielle Recht ein, wobei dieses in prozessrechtliche Fragestellungen eingebunden werden. Die Fälle gliedern sich in einen ein- bis zweiseitigen Sachverhalt, eine Vorüberlegung, eine grobe Gliederung sowie eine Lösung und abschließende weiterführende Literaturhinweise. Anschließend folgt eine mehrseitige, lehrbuchartige Wiederholung des im Fall einschlägigen materiellen Rechts. Die Lösungen sind ansprechend ausformuliert und vom Umfang her (klausur-)realitätsnah. Auch die eingangs erwähnte Niveaueinordnung scheint vernünftig, auch wenn selbst der geübte Leser, was ja durchaus sinnvoll im Sinne eines Lerneffektes ist, häufig über Probleme stolpern dürfte, die er so nicht erkannt (oder gekannt) hätte. Insgesamt werden so die relevantesten Probleme des Verwaltungsrechts nahezu vollständig erarbeitet.
Neben dieser positiven Aspekte ist jedoch schade, dass das Buch, da sein Verfasser in Brandenburg lehrt, bei allen landesrechtlichen Fragen brandenburgisches Recht anwendet. Beim Lernen bzw. beim Arbeiten mit dem Buch muss demnach der baden-württembergische Student „mühsam“ die entsprechenden Regelungen im eigenen Landesrecht suchen und weiß am Ende nicht sicher, ob seine Lösung die richtige ist.
III. Layout
Der Peine ist auf weißem Papier in einer ansprechenden Schriftart- und Größe gedruckt, außerdem sind genügend Absätze eingefügt, um ein ansprechendes Layout zu kreieren. Im ersten Teil sind wenige wichtige Begriffe fett gedruckt, was einen besseren Überblick verschafft. Leider sind im zweiten (Klausur-)Teil die jeweils behandelten Probleme nicht farblich oder anders abgesetzt, sondern werden im Fließtext abgehandelt.
IV. Fazit
Der Klausurenkurs von Peine ist ein solider Klausurenkurs im Verwaltungsrecht. Hat man ihn durchgearbeitet, sollte man mit seiner Examensvorbereitung ein gutes Stück weitergekommen sein.
Allerdings empfand ich es als sehr störend, dass das brandenburgische Landesrecht verwendet wurde, und die Aussage des Verfassers in der Einleitung, dass einem fortgeschrittenen Studenten „zugemutet“ werden könne, dieses mit seinem jeweiligen Landesrecht zu vergleichen, ist überflüssig.
Insofern ist das Buch zwar ein angenehm zu bearbeitendes, gut geschriebenes Werk, aber nicht zur ausschließlichen Vorbereitung auf die Verwaltungsrechtsklausuren zu empfehlen.