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	<title>Rezension: Zivilrecht &#8211; Fachschaftsinitiative Jura Heidelberg</title>
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	<title>Rezension: Zivilrecht &#8211; Fachschaftsinitiative Jura Heidelberg</title>
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		<title>Wehinger/Kleb &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil II: Pflichtverletzung &#8211; 5. Auflage 2024, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/wehinger-kleb-schuldrecht-allgemeiner-teil-ii-pflichtverletzung-5-auflage-2024-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jan 2025 12:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Buch von Achim Bönnighaus bietet eine gelungene Mischung aus Lehrbuch und Skript, die sowohl Anfänger als auch fortgeschrittene Jurastudierende anspricht. Besonders hervorzuheben sind die prägnanten Schemata, die deutlich herausstechen…]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Das Buch von Achim Bönnighaus bietet eine gelungene Mischung aus Lehrbuch und Skript, die sowohl Anfänger als auch fortgeschrittene Jurastudierende anspricht. Besonders hervorzuheben sind die prägnanten Schemata, die deutlich herausstechen und eine klare Struktur bieten. Zudem sind problematische Prüfungspunkte übersichtlich gekennzeichnet, was die Orientierung im Stoff erleichtert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein großes Plus ist der Online-Wissenscheck auf <em>juracademy</em>, der es ermöglicht, das Gelernte aktiv zu überprüfen und so ein schnelles Vergessen zu vermeiden. Das Buch überzeugt auch durch einen fundierten Überblick über die verschiedenen Schadensersatzarten, sodass stets klar ist, wann welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Themen wie der Rücktritt werden ebenfalls verständlich und detailliert erklärt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die zahlreichen Beispiele und Quellenhinweise, insbesondere zu relevanten Urteilen, laden dazu ein, das Verständnis zu vertiefen und wichtige Entscheidungen nachzulesen. Ergänzt wird dies durch nützliche Hinweise und Tipps, die in der Klausur eine große Hilfe sein können. Besonders ansprechend ist die optische Gestaltung: Definitionen und Schemata sind farblich hervorgehoben, wodurch sie sofort ins Auge fallen, und das Lernen erleichtert wird. Kleine Bilder und Skizzen lockern den Text auf und sorgen für eine bessere Übersicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Buch bietet somit nicht nur eine superleichte Einführung ins Schuldrecht, sondern vermittelt auch umfassendes Wissen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fazit:</strong> Wer sich fundiert und strukturiert mit dem Schuldrecht auseinandersetzen möchte, findet in diesem Buch einen idealen Begleiter, der sowohl inhaltlich als auch didaktisch überzeugt.</p>
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		<title>Westermann/Bydlinsski/Arnold &#8211; BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil &#8211; 9. Auflage 2020, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/westermann-bydlinsski-arnold-bgb-schuldrecht-allgemeiner-teil-9-auflage-2020-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 20:50:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Buchbewertung: BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil von Westermann/Bydlinski/Arnold 9. Auflage Das Buch „BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil 9. Auflage“ von Westermann, Bydlinski und Arnold ist ein umfassendes Werk, das sich…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchbewertung: BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil von Westermann/Bydlinski/Arnold 9. Auflage</strong></p>
<p>Das Buch „BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil 9. Auflage“ von Westermann, Bydlinski und Arnold ist ein umfassendes Werk, das sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaften als auch an Praktiker richtet. Es wurde geschafft, komplexe Themen des Schuldrechts verständlich und strukturiert aufzubereiten.</p>
<p><strong>Inhalt und Struktur:</strong></p>
<p>Das Buch ist klar in verschiedene Kapitel gegliedert. Die zentralen Aspekte des Schuldrechts werden hier umfangreich behandelt. Von den grundlegenden Begriffen über die verschiedenen Arten von Schuldverhältnissen bis hin zu spezifischen Regelungen wie Schadensersatz und Rücktrittsrecht wird alles anschaulich und strukturiert verständlich gemacht. Die Beispiele und Fallstudien erleichtern das Verständnis und zeigen die praktische Relevanz.</p>
<p><strong>Schreibstil:</strong></p>
<p>Der Schreibstil ist klar und prägnant. Die Autoren vermeiden übermäßigen juristischen Jargon, der das Lesen von Lehrbüchern oft erschwert und machen die Materie auch für Anfänger zugänglich. Dies ist besonders wichtig in einem Bereich, der oft als trocken und komplex empfunden wird. Zudem lässt der Schreibstil keine alternativen Interpretationsmöglichkeiten zu und ist stets unmissverständlich.</p>
<p><strong>Praxisbezug:</strong></p>
<p>Ein besonderes Merkmal ist der starke Praxisbezug. Es wird sich auf aktuelle Rechtsprechung bezogen. Hierdurch wird Theorie mit realen Fällen verknüpft, was das Lernen erleichtert, und die Relevanz des Themas unterstreicht.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Insgesamt ist das Lehrbuch„BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil 9. Auflage“ ein empfehlenswertes Buch für alle, die das Schuldrecht aus alles Facetten kennenlernen möchten. Es bietet eine gute Grundlage für das Studium und kann auch als Nachschlagewerk in der Praxis dienen. Die klare Struktur und der verständliche Stil machen es zu einer wertvollen Ressource, die sowohl für Studierende als auch für Praktiker von großem Nutzen ist.</p>
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		<item>
		<title>Wehinger, Achim &#8211; Schuldrecht AT I &#8211; 5. Auflage 2024, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/wehinger-achim-schuldrecht-at-i-5-auflage-2024-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 20:30:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Skript “Schuldrecht Allgemeiner Teil I” von Achim Wehinger aus der Reihe JURIQ Erfolgstraining (5. Aufl. 2024) bietet eine Einführung in die zentralen Themen des Schuldrecht AT. Es behandelt systematisch…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Skript “Schuldrecht Allgemeiner Teil I” von Achim Wehinger aus der Reihe JURIQ Erfolgstraining (5. Aufl. 2024) bietet eine Einführung in die zentralen Themen des Schuldrecht AT. Es behandelt systematisch und verständlich die Kernbereiche der Erfüllung, Erfüllungssurrogate, Leistungsbefreiung, Leistungsverzögerung und die Verletzung von Rücksichtspflichten. Ein besonderes Highlight des Skripts ist die neu hinzugefügte Sektion zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte, die angesichts der stetig wachsenden Bedeutung digitaler Inhalte von großer Relevanz ist.<br />
Zu beachten ist, dass dieses Buch das erste von zwei Skripten von Achim Wehinger ist, die das Schuldrecht AT zusammenfassen und somit manche wichtige Themen dieses Rechtsbereichs wie etwa der Rücktritt nicht in diesem, sondern in der Fortsetzung erst behandelt werden.</p>
<p>Das Skript weist eine deutliche Klausurorientierung auf. Es ist nicht nur darauf ausgerichtet, theoretisches Wissen zu vermitteln, sondern legt besonderen Wert auf die anwendungsorientierte Aufbereitung des Stoffes. Übungsfälle im Gutachtenstil bieten den Lesern die Möglichkeit, das Gelernte direkt in einer prüfungsähnlichen Form zu erproben und zu vertiefen. Damit ist das Skript besonders gut zur Vorbereitung auf Klausuren geeignet.</p>
<p>Was das Buch besonders auszeichnet, ist seine Klarheit und Struktur. Die Inhalte werden in einer kompakten und übersichtlichen Weise präsentiert, sodass man schnell auf das Wesentliche zugreifen kann. Es entspricht genau dem, was man sich von einem guten Skript wünscht: kurz, auf den Punkt gebracht und dennoch umfassend genug, um die wichtigsten Themen abzudecken.</p>
<p>Des Weiteren zu loben sind die Schaubilder, die den Lernprozess erheblich erleichtern. Diese Visualisierungen fassen komplexe rechtliche Zusammenhänge übersichtlich zusammen und helfen dabei, die oft abstrakten Themen des Schuldrechts greifbarer zu machen. Gerade visuell orientierte Lernende werden das besonders zu schätzen wissen.</p>
<p>Insgesamt überzeugt das Skript durch seine klare Struktur, die klausurorientierte Aufbereitung und die gelungene Kombination aus theoretischem Wissen und praktischen Übungen. Für das Erhalten einer Übersicht über Schuldrecht AT sowie das Vorbereiten auf Klausuren ist es sehr empfehlenswert.</p>
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		<item>
		<title>Vorwerk, Volter/ Wolf, Christian &#8211; Beck&#8217;scher Online-Kommentar zur ZPO &#8211; 32. Edition, C.H. Beck</title>
		<link>https://juhei.de/vorwerk-volter-wolf-christian-beckscher-online-kommentar-zur-zpo-32-edition-c-h-beck-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2019 14:46:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Einleitung Neben alteingesessenen  Standardwerken zur Zivilprozessordnung wie der Baumbach/Lauterbach, Thomas/Putzo, oder Zöller drängen auch jüngere Werke auf den Markt und in die Zitationen von Gerichtsentscheidungen und wissenschaftlichen Abhandlungen. Im Juni…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li><strong> Einleitung</strong></li>
</ol>
<p>Neben alteingesessenen  Standardwerken zur Zivilprozessordnung wie der <em>Baumbach/Lauterbach, Thomas/Putzo, </em>oder <em>Zöller </em>drängen auch jüngere Werke auf den Markt und in die Zitationen von Gerichtsentscheidungen und wissenschaftlichen Abhandlungen. Im Juni 2011 kam eine weitere Erläuterung zur Zivilprozessordnung hinzu: Der <em>BeckOK ZPO.</em>Der Kommentar aus der Verlagsreihe der Beck&#8217;schen Online-Kommentare erscheint ausschließlich in digitaler Form über die Fachdatenbank <em>beck online </em>des Verlags C.H. Beck und ist über dessen Fachmodule (beispielsweise <em>Zivilrecht PLUS, Syndikus Zivilrecht </em>oder<em>Justiz 1</em>)beziehbar. Aktuell liegt der <em>BeckOK ZPO</em>in der 32. Edition, Stand 01.03.2019 vor.</p>
<ol>
<li><strong> Herausgeber und Autoren</strong></li>
</ol>
<p>Der <em>BeckOK ZPO</em>wird herausgegeben von <em>Dr. Volkert Vorwerk,</em>Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Leibniz-Universität Hannover, und<em>Dr. Christian Wolf,</em>Universitätsprofessor an der Leibniz-Universität Hannover. Die Autoren sind ausgewiesene Experten des Zivilverfahrensrechts mit zahlreichen Veröffentlichungen sowie Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zivilverfahrensrecht. Neben dem <em>BeckOK ZPO </em>sind sie Herausgeber des <em>Wolf/Vorwerk, Kommentar zum KapMuG </em>(2007, 2. Auflage für 2020 geplant) sowie des <em>Hannover&#8217;schen ZPO-Symposiums </em>(gemeinsam mit der <em>NJW</em>und der <em>Rechtsanwaltskammer Celle</em>).</p>
<p>Der Bearbeiterkreis verspricht höchste fachliche Qualität und eine sowohl praxisgerechte als auch wissenschaftliche Kommentierung. Die Anzahl der Kommentatoren ist noch überschaubar und gewährleistet somit einerseits eine inhaltlich mit den Kommentierungen anderer Abschnitte abgestimmte, andererseits aber auch eine jeweils fundierte und tiefgreifende Erläuterung. Positiv hervorzuheben ist die Dichte an Praktikern, insbesondere (ehemaligen) BGH-Richtern und -Anwälten.</p>
<p>Im Einzelnen haben bearbeitet:</p>
<p><em>Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universitätsprofessorin Universität Erfurt (§§ 609 – 610, 613 – 614)                           </em></p>
<p><em>Dr. Ivo Bach, Universitätsprofessor Universität Göttingen (§§ 328 – 329, 355 – 372a, 722 –  723)             </em></p>
<p><em>Dr. Klaus Bacher, Richter am BGH (§§ 253 – 299a, 321a)                                                           </em></p>
<p><em>Harald Bechteler, Rechtsanwalt, München (§§ 445 –  455, 478 –  484)                                                              </em></p>
<p><em>Josef Dörndorfer, Rechtspflegedirektor a.D. (§§ 166 – 195, 688 –  703d)                                                            </em></p>
<p><em>Dr. Wolf-Dieter Dressler, Vors. Richter am BGH a.D. (§§ 59- 77)</em></p>
<p><em>Dr. Oliver Elzer, Richter am KG (§§ 300 –  321)                                                                                     </em></p>
<p><em>Uwe Fischer, Vizepräsident des LG Zweibrücken (§§ 348 – 350)                                                    </em></p>
<p><em>Dr. Wolfgang Fleck, M.St., Lehrbeauftragter Universität Ulm, </em><em>Wiss. Mitarbeiter Universität München (§§ 578 – 591, 803 – 807)                                                                  </em></p>
<p><em>Anja Forbriger, Diplom-Rechtspflegerin (§§ 808 –  827)                                                                 </em></p>
<p><em>Dr. Urs Peter Gruber, Universitätsprofessor Universität Mainz (§§ 322 – 327)                        </em></p>
<p><em>Dr. Jan Felix Hoffmann, Universitätsprofessor Universität Freiburg (§§ 794 – 802)                </em></p>
<p><em>Dr. Gerbert Hübsch, Richter am BGH a.D. (§§ 50 – 58)                                            </em></p>
<p><em>Dr. Kai Jaspersen, Präsident des LG Rostock (§</em><em>§ 91 – 113, 214 – 229, 239 – 252)</em></p>
<p><em>Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des BVerfG, Vors. Richterin am BGH a.D. (§§ 542 – 566)</em></p>
<p><em>Dr. Alexander Krafka, Notar, Honorarprofessor Universität Passau (§§ 415 – 444)</em></p>
<p><em>Claus Kratz, Vors. Richter am OLG Zweibrücken (</em><em>§§ 122 – 127, 490 – 494a, 592 – 605a</em>)</p>
<p><em>Prof. Dr. Peter Kreutz, Privatdozent und Akademischer Oberrat a.Z., </em><em>Universität Augsburg, im WiSe 2018/2019 Gastprofessur an der FU Berlin (§§ 946 – 959)</em></p>
<p><em>Dr. Gesa Lutz, Vors. Richterin am LG München I (§§ 606 –  608, 611 – 612 )                                        </em></p>
<p><em>Herbert Mayer, Richter am BGH a.D. (§§ 916 – 945b)                                               </em></p>
<p><em>Dr. Andreas Piekenbrock, Universitätsprofessor Universität Heidelberg (§§ 78 – 90)           </em></p>
<p><em>Dr. Nicola Preuß, Universitätsprofessorin Universität Düsseldorf (§§ 766 – 793)                  </em></p>
<p><em>Gerhart Reichling, Vors. Richter am OLG Zweibrücken (§§ 114 – 121)                               </em></p>
<p><em>Ernst Riedel, Diplom-Rechtspfleger (§§ 828 – 882)                                                 </em></p>
<p><em>Silke Scheuch, Rechtsanwältin beim BGH (§§ 373 – 414)                                                  </em></p>
<p><em>Dr. Dirk von Selle, Richter am BGH (§§ 128 – 144)                                                         </em></p>
<p><em>Dr. Michael Stürner, Richter am OLG Karlsruhe, </em><em>Universitätsprofessor Universität Konstanz (§§ 883 –  898)                                         </em></p>
<p><em>Dr. Reinhold Thode, Richter am BGH a.D., </em><em>Honorarprofessor Universität Konstanz (§§ 1067 – 1109)</em></p>
<p><em>Dr. Guido Toussaint, Rechtsanwalt beim BGH (§§ 12 – 40, 330 – 347, 495 – 510b)                                          </em></p>
<p><em>Dr. Bernhard Ulrici, Rechtsanwalt,Leipzig, Privatdozent Universität Leipzig (§§ 704 – 721a, 724 – 765a)</em></p>
<p><em>Dr. Norbert Vossler, Vors. Richter am KG (§§ 41 – 49)                                                  </em></p>
<p><em>Dr. Holger Wendtland, Richter am OLG Brandenburg, </em><em>Honorarprofessor Universität Frankfurt/Oder (</em><em>§§ 1 – 11, 145 – 165, 230 – 238)    </em></p>
<p><em>Dr. Stephan Wilske, Rechtsanwalt, Stuttgart/</em><em>Dr. Lars Markert, LL.M., Rechtsanwalt, Tokio (§§ 1042 –  1065)                                             </em></p>
<p><em>Dr. Christian Wolf, Universitätsprofessor Universität </em><em>Hannover/ Dr. Nassim Eslami, Richterin, VG Hannover (§§ 1025 – 1041, 1066)</em></p>
<p><em>Wilfried Wulf, Rechtsanwalt, Karlsruhe (§§ 511 – 541, 567 – 577)                                                     </em></p>
<p><strong>III. Äußere Darstellung</strong></p>
<p>Der <em>BeckOK ZPO</em>erscheint in vierteljährlichen Editionen. Diese hohe Aktualität stellt somit einen großen Vorteil gegenüber den im Print erscheinenden Kommentaren dar. So war bereits kurz nach Inkrafttreten des Musterfeststellungsverfahren am 01.11.2018 eine Kommentierung zu dem neuen Rechtsinstitut online. Zwar stellen viele andere ZPO-Kommentare neben ihren Printversionen zusätzlich eine Online-Version zur Verfügung, eine quartalsweise Aktualisierung wie im Fall des <em>BeckOK ZPO</em>ist jedoch einmalig.</p>
<p>In seiner optischen Darstellung entspricht der Kommentar der typischen Gestalt aus der Reihe der Beck&#8217;schen Online-Kommentare. Die Zitationen sind in den Fließtext eingearbeitet. Dies kann zwar an der ein oder anderen Stelle den Lesefluss stören, andererseits verleitet es aber auch nicht um ständigen Nachschauen in den Fußnotenapparat. Die Fußnoten im Fließtext sind aber auch nicht überladen und beschränken sind oft auf Rechtsprechungsnachweise oder anderweitige Ansichten.</p>
<p>Die Benutzeroberfläche des <em>BeckOK ZPO </em>ist übersichtlich und ansprechend gestaltet. Die Fundstellen von Rechtsprechung und Literatur sind mit anderen in <em>beck online </em>verfügbaren Werken (Kommentare, Handbücher, Entscheidungskarteien, Zeitschriften) verknüpft. Je nach gebuchtem Modul ist eine direkte Verknüpfung mit der NJW, den Münchener Kommentaren oder oder weiteren ZPO-Kommentierungen ein großes Plus.</p>
<p>Typisch für die Beck&#8217;schen Online-Kommentar ist die Drei-Ebenen-Darstellung mit Überblick-, Standard- und Detailebene. Dieses Prinzip ist zwar schon teilweise von Großen Lehrbüchern der Verlagsreihe „Große Lehrbücher“ wie beispielsweise <em>Larenz/Canaris, Schuldrecht AT</em>oder <em>Baur/Stürner, Sachenrecht</em>bekannt, bekommt diese Funktion doch gerade online noch eine besondere Bedeutung zu. So lässt sich die Detailebene nur bei Bedarf durch einen Mausklick öffnen, für eine tiefere Recherche, stört aber eingeklappt nicht beim Überfliegen der Kommentierung.</p>
<p>Auf der Verlags-Homepage heißt zu es den Ebenen:</p>
<p><em>„Die Überblickebene enthält eine Kurzerläuterung der Vorschriften und dient der ersten Orientierung.</em></p>
<p><em>In der Standardebene werden die Vorschriften umfassend erläutert, wobei gerade auf die richterliche und anwaltschaftliche Praxis und die dort auftretenden Rechtsfragen besonders Bezug genommen wird. </em></p>
<p><em>Weitere Details finden sich in der dritten Ebene, die bei Bedarf geöffnet werden kann.“</em></p>
<ol>
<li><strong> Inhaltliche Analyse</strong></li>
</ol>
<p>Auch inhaltlich muss sich der Kommentar, der sich im Gegensatz zu manch anderen Kommentaren ausschließlich Kommentierungen zur ZPO befasst, nicht verstecken. Wegen seiner bereits angesprochenen Aktualität konnte bereits mit der 31. Edition 01.12.2018 eine umfassende Kommentierung des neuen Musterfeststellungsverfahren eingearbeitet werden. Verfasser des Abschnitts sind <em>Prof. Augenhofer </em>und die Vorsitzende Richtern am Landgericht <em>Lutz</em>. Letztere ist als langjährige Vorsitzende Richterin in Kammern für gewerblichen Rechtsschutz oder auch Kartellschadensrecht hat <em>Lutz</em>maßgeblich Erfahrung mit sog. Sammelklagen und gehörte auch zu den zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage im Bundestag Stellung nehmenden Rechtsexperten.</p>
<p>Besonders positiv hervorzuheben sind insbesondere die Kommentieren von <em>Bacher </em>zu den §§ 253 ff., von <em>Toussaint </em>zum Versäumnisverfahren und der Titel <em>Ladungen, Termine und Fristen</em>von <em>Jaspersen. </em>Die Autoren beschränken sich nicht lediglich das Meinungsbild wiederzugeben, sondern setzen sich selbst problembewusst und meinungsstark mit der Materie auseinander.</p>
<p>Beispielhaft sei der Meinungsstreit im Rahmen des § 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angeführt, der nach der wohl herrschenden Meinung nur in Fällen „echter“ Säumnis anwendbar sein soll. <em>Toussaint</em>stellt sich in seinen Ausführungen frisch und nachvollziehbar gegen diese Auffassung und sorgt nicht nur hierbei für einen moderne Kommentierung.</p>
<p>Auf überbordende Ausführungen zu veralteten Meinungsstreitigkeiten wird in den Erläuterungen ebenso verzichtet wie auf überfrachtende Literaturangaben. Auch zu den einzelnen Abschnitten finden sich keine vorangestellten Literaturverzeichnisse, die heutzutage wegen der Möglichkeiten der Online-Recherche ohnehin weitgehend obsolet sind und daher auf wenige prägende Aufsätze in Festschriften oder Monographien beschränkt bleiben können.</p>
<p>Positiv hervorzuheben sind auch die regelmäßig am Ende der Kommentierung verfassten Erläuterungen zu Kosten und Gebühren (siehe z.B. § 253 Rn. 92 oder § 269 Rn. 34) und die überwiegend in der Detailebene platzierten Formulierungsbeispiele wie etwa gerichtlichen Entscheidung nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (§ 343 Rn. 5) oder zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (z.B. § 709 Rn. 8.1).</p>
<p>Nachteilig ist zum einen die Bindung an die eingangs genannten Online-Module. Hier wäre mehr Flexibilität wünschenswert gewesen. Zum anderen wären allgemeine Einleitungen zu Beginn der Kommentierung oder auch vor den jeweiligen Büchern oder wichtigen Abschnitten der ZPO als Vorbemerkung begrüßenswert gewesen.</p>
<ol>
<li><strong> Fazit</strong></li>
</ol>
<p>Der <em>BeckOK ZPO </em>wartet dank seiner vierteljährlich neu erscheinenden Editionen mit hoher Aktualität auf.Gerade seine ausschließliche Online-Verfügbarkeit macht ihn so aktuell und so wertvoll. Hinzu kommt seine Verknüpfung mit anderen digitalen Angeboten der Beck&#8217;schen Verlagsgruppe wie der NJW oder den Münchener Kommentaren. All dies bietet einen hohen zeitlichen Gewinn bei der Recherche. Der <em>BeckOK ZPO</em>ist ein Praktikerkommentar, lässt aber auch tiefgreifende wissenschaftliche Recherchen zu. Er ist praxisgerecht, aber auch wissenschaftlich fundiert. Eine spezielle Zielgruppe lässt sich daher nicht definieren, da er für Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Richter gleichermaßen wertvoll ist. Auch Studenten steht der <em>BeckOK ZPO </em>über die Campuslizenzen ihrer Fakultäten zur Verfügung, die teilweise auch vom heimischen Arbeitsplatz genutzt werden können und somit eine zügige und komfortable Recherche garantieren.</p>
<p>Der <em>BeckOK ZPO </em>hat sich in kurzer Zeit zu einem geschätzten und unverzichtbaren Hilfsmittel für den mit dem Zivilprozessrecht befassten Juristen entwickelt.</p>
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		<title>Werner/Werner &#8211; Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht, 13. Auflage, Vahlen</title>
		<link>https://juhei.de/werner-werner-faelle-fuer-anfaenger-im-buergerlichen-recht-13-auflage-vahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 20:21:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[I. Vorwort Bei diesem Buch handelt es sich um die aktualisierte, neu bearbeitete Auflage von &#8222;Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht&#8220;. Auf den ersten Blick wirkt das Werk mit seinen…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>I. Vorwort</p>
<p>Bei diesem Buch handelt es sich um die aktualisierte, neu bearbeitete Auflage von &#8222;Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht&#8220;. Auf den ersten Blick wirkt das Werk mit seinen 172 Seiten (ohne Sachverzeichnis) recht überschaubar, motiviert aber gleichzeitig zur Bearbeitung, da man sich nicht von einer Masse an Seiten erschlagen fühlt. Im Folgenden werde ich sowohl auf den Inhalt als auch auf dessen Darstellung eingehen, und abschließend ein Fazit formulieren.</p>
<p>II. Aufbau</p>
<p>Der Aufbau beginnt mit dem Vorwort der beiden Verfasser. Darauf folgen Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Der Hauptteil des Buches beginnt mit einer ausführlichen Einleitung, woran sich dann die Fälle anschließen. Am Ende des Werks findet sich das Sachverzeichnis.</p>
<p>III. Inhalt</p>
<p>Inhaltlich befasst sich das Buch mit dem Klausurentraining im Zivilrecht. Behandelt werden besonders Fälle aus dem Allgemeinen teil des BGB, aber auch solche aus dem Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht sowie Sachrecht. Im ersten Teil, der &#8222;Einleitung&#8220;, werden einige grundlegende Arbeitshinweise erläutert. Sie gelten als Grundlage für die bevorstehende Fallbearbeitung. Besonders positiv fällt das sich anschließende &#8222;allgemeine Schema zivilrechtlicher Anspruchsgrundlagen&#8220; auf, welches meiner Meinung nach einen guten ersten Überblick über die Materie verschafft. Im zweiten Teil finden sich 26 Fälle mit jeweiligen ausformulierten Lösungsvorschlägen. Die Sachverhalte sind eher kurz gehalten. Was zunächst befremdlich erscheinen mag, sind die fehlenden Überschriften über den einzelnen Gliederungsebenen der Lösungsvorschläge. Trotzdem erscheint die Darstellung sehr übersichtlich und stellt für das Verständnis kein Hindernis dar.</p>
<p>IV. Layout/Erscheinungsbild und Verarbeitung</p>
<p>Das Erscheinungsbild des Buches ist übersichtlich und strukturiert gestaltet. Die Schrift ist eher groß und gut lesbar. Es finden sich viele Fußnoten mit hilfreichen Quellenangaben. Das Buch hat ein Softcover und die Seiten sind angenehm umzublättern.</p>
<p>V. Fazit</p>
<p>Abschließend bietet das Werk meiner Ansicht nach einen guten Überblick über die Fallösung im Zivilrecht für Anfänger. Die wichtigsten Fallkonstellationen werden abgehandelt und durch die kurzen Sachverhalte kann man sich gut auf die jeweiligen Probleme konzentrieren.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Helmut Köhler &#8211; BGB AT kompakt &#8211; 5. Auflage 2017, C.H. Beck</title>
		<link>https://juhei.de/helmut-koehler-bgb-at-kompakt-5-auflage-2017-c-h-beck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 20:00:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Diese Rezension behandelt das Werk „BGB AT kompakt“ von Helmut Köhler aus der Reihe Jurakompakt des C.H. Beck Verlags. In seiner 5. Auflage aus dem Jahr 2017 kostet es 9,90€.…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Rezension behandelt das Werk „BGB AT kompakt“ von Helmut Köhler aus der Reihe Jurakompakt des C.H. Beck Verlags. In seiner 5. Auflage aus dem Jahr 2017 kostet es 9,90€.</p>
<ol>
<li><strong> Aufbau</strong></li>
</ol>
<p>Das kompakte Buch befasst sich auf 156 Seiten mit dem gesamten Allgemeinen Teil des BGB. Es ist in 14 Kapitel unterteilt. Jedes Kapitel beginnt zunächst mit einem allgemeinen Überblick über das im jeweiligen Kapitel behandelte Thema. Anschließend wird kurz in weiteren Unterkapiteln auf die wesentlichen Grundlagen des behandelten Themas eingegangen. Am Ende jedes Kapitels wird in Testfragen der gelernte Stoff wiederholt. Diese Testfragen eignen sich vor allem, um sich zu versichern, dass man das Gelernte tiefer gehend verstanden hat. Die letzten zwei Kapitel befassen sich zudem speziell mit den gängigen Fragen der mündlichen Prüfung des Staatsexamens und der Technik der Fallbearbeitung. Dem Buch voran geht ein kurzes Vorwort des Autors und das Inhaltsverzeichnis. An das Ende des Buches ist ein umfangreiches Stichwortverzeichnis gestellt, das zum Auffinden der gesuchten Materie sehr hilfreich ist. Zudem ist eine Liste der Prüfungsschemata und der Schaubilder mit Verweis auf die jeweilige Seitenzahl angefügt.</p>
<ol start="2">
<li><strong> Inhalt</strong></li>
</ol>
<p>Helmut Köhler schafft es einen umfassenden ersten Überblick über die Grundlagen des Allgemeinen Teils des BGB zu geben. Geeignet ist das kompakte Buch vor allem zum Einstieg und zur Wiederholung des gesamten Stoffes vor einer Klausur. Trotz des letzten Kapitels mit wiederkehrenden Fragen des mündlichen Examens, ist dieses Buch nicht für die Examensvorbereitung geeignet. Dafür fehlt dem Buch die nötige Tiefe. Das wird unter anderem dadurch deutlich, dass das Werk ohne jegliche Literaturverweise auskommt. Zudem wird auf Meinungsstreits nur sehr kurz eingegangen. Für tiefgehende Erörterungen der Dogmatik ist somit auf ein anderes Werk zurück zu greifen. Dennoch erfüllt das Werk alle Ansprüche, die an ein Skript dieser Kompaktheit zu stellen sind. Es gibt den notwendigen Überblick und vereinfacht durch viele Schemata und Definitionen das Lernen des Stoffes. Besonders gelungen sind vor allem die Beispiele am Ende eines Unterkapitels, welche ein besseres Verständnis der Materie ermöglichen. Zuletzt ist das gesonderte Kapitel zur Falllösung hervorzuheben. Deses besticht durch 14 klare Regeln für die Fallbearbeitung und einem gelösten Beispielfall.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Layout</strong></li>
</ol>
<p>Das Buch ist nur etwa halb so groß wie andere Skripte und deshalb besonders handlich. Weiter besteht das Werk aus mehreren längeren Absätzen, die durch Randnummern von einander getrennt sind. Die Papierfarbe ist weiß. In den in Abschnitte aufgeteilten Fließtext sind graue Hinweiskästen eingearbeitet, die entweder Definitionen, Aufbauschemata oder Schaubilder beinhalten. Diese Hinweiskästen vereinfachen das Auswendiglernen der Definitionen und ermöglichen eine gute Wiederholung und Anwendung der Aufbauschemata. Besonders positiv fällt auch auf, dass die Kerninformationen eines Absatzes durch fette Schrift hervorgehoben werden.</p>
<ol start="4">
<li><strong> Fazit</strong></li>
</ol>
<p>Trotz des mangelnden Tiefgangs seiner Ausführungen bleibt dieses Buch lesenswert. Vor allem durch die zahlreichen Beispiele und die Wiederholungsfragen am Ende der Kapitel fördert das Werk den Lernzuwachs stark. Die wichtigsten Grundlagen und Grundbegriffe werden vollständig wiedergeben. Das Buch ist somit eine gute Hilfe für den Leser die Grundlagen des Rechtsgebiets des Allgemeinen Teil des BGB zu erlernen.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Brox/Walker &#8211; Besonderes Schuldrecht, 42. Auflage, C.H. Beck</title>
		<link>https://juhei.de/brox-walker-besonderes-schuldrecht-42-auflage-c-h-beck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 19:53:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Lehrbuch „Besonderes Schuldrecht“ von Brox/Walker gehört zu den meistgelesenen Werken, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Die 42. Auflage umfasst stolze 700 Seiten, die einem Schuldverhältnisse wie Kauf, Tausch…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Lehrbuch „Besonderes Schuldrecht“ von Brox/Walker gehört zu den meistgelesenen Werken, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Die 42. Auflage umfasst stolze 700 Seiten, die einem Schuldverhältnisse wie Kauf, Tausch und Schenkung, Miete, Pacht, Leihe und Darlehen darstellen. Es folgen Abhandlungen zu Werkvertrag, Dienstvertrag und ähnlichen Verträgen, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag und Verwahrung sowie sonstige vertragliche Schuldverhältnisse. Im zweiten Abschnitt findet man Themen wie Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlungen.</p>
<p>Insgesamt lässt sich festhalten, dass dieses Lehrbuch dadurch besticht, dass komplexe Themen durch eine einfache Sprache ausgedrückt werden. Die Formulierungen sind sehr präzise, ohne komplizierte Schachtelsätze und dadurch besser verständlich und einprägsam.</p>
<p>Diese anschauliche Form der Darstellung wird dadurch ergänzt, dass viele kleine Beispielfälle das abstrakte Gesagte zugänglicher machen und man sich an Fälle erinnern kann, um das Gelernte anzuwenden.</p>
<p>Zu Kritisieren ist, dass oft nicht intensiv auf abweichende Literaturmeinungen eingegangen wird, sodass diese Recherche dann oft in der Hand des Lesers liegt.</p>
<p>Außerdem liegt der Schwerpunkt des Buches absolut auf den vertraglichen Schuldverhältnissen und weniger auf den gesetzlichen Schuldverhältnissen, wie das Bereicherungsrecht. Zwar hatte ich nicht das Gefühl, dass die Tiefe der Darstellung darunter zu leiden hatte, aber dessen sollte man sich bewusst sein.</p>
<p>Insgesamt besticht das Lehrbuch durch die Präzision der Formulierung. 700 Seiten erscheinen viel – jedoch verlangen die Themen dies, um nicht nur oberflächlich behandelt zu werden.</p>
<p>Abschließend ist das Buch super geeignet, um den Stoff des Semesters durchzuarbeiten und sich auf Klausuren vorzubereiten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Klees, Andreas/Keisenberg, Johanna – Klausurentraining Zivilrecht (Allgemeiner Teil und Schuldrecht) – 1. Auflage 2013, Nomos Verlagsgesellschaft</title>
		<link>https://juhei.de/klees-andreas-keisenberg-johanna-klausurentraining-zivilrecht-allgemeiner-teil-und-schuldrecht-1-auflage-2013-nomos-verlagsgesellschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2017 22:59:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[I. Vorwort In dieser Rezension soll das Werk von Professor Dr. Andreas Klees und Johanna Keisenberg „Klausurentraining Zivilrecht“ in dessen Erstauflage aus dem Jahre 2013 vorgestellt werden. Erschienen ist das…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>I. Vorwort</strong><br />
In dieser Rezension soll das Werk von Professor Dr. Andreas Klees und Johanna Keisenberg „Klausurentraining Zivilrecht“ in dessen Erstauflage aus dem Jahre 2013 vorgestellt werden. Erschienen ist das Buch in der Reihe „NomosStudium“ und widmet sich in diesem Sinne auch primär an Studierende. Obwohl das Buch bereits vor einigen Jahren erschienen ist, hat es – vor allem hinsichtlich der Technik der Fallbearbeitung – nichts von seiner Aktualität verloren.</p>
<p>Im Folgenden wird sowohl auf den Inhalt und dessen Darstellung als auch auf die allgemeine Handhabung des Werkes eingegangen, um abschließend ein kurzes, subjektives Fazit zu finden.</p>
<p><strong>II. Aufbau</strong><br />
Der klassische Aufbau beginnt mit dem Vorwort der beiden Verfasser, an welches sich sodann Inhalts- und Literaturverzeichnis anfügen. Der Hauptteil des Buches ist in die zwei großen Abschnitte „A. Einführung“ und „B. Klausuren“ aufgeteilt. Zum Abschluss wurde vor dem Stichwortverzeichnis noch im Rahmen eines Anhangs eine Musterkorrektur einer Klausur (angelehnt an <em>BGH</em>, NJW 2005, 1490) eingefügt.</p>
<p><strong>III. Inhalt</strong><br />
Inhaltlich befasst sich das Werk – wie der Titel vermuten lässt – mit dem Klausurentraining im Zivilrecht. Dabei liegt der Fokus klar auf dem ersten Buch der Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
und auch auf Teilen des Schuldrechts, insbesondere dem allgemeinen und besonderen Leistungsstörungsrecht.<br />
Zunächst wird im ersten Hauptabschnitt „A. Einführung“ die Bearbeitung von zivilrechtlichen Fällen und Klausuren von Grund auf erläutert. Es wird sowohl auf klausurtaktische Fragen (etwa „In welcher Weise und wie lange gliedere ich?“, „Wie formuliere ich in welcher Situation richtig?“ oder „Mit welchen Arten von Fallfragen muss ich rechnen?“) als auch auf die korrekte Verwendung des klassischen Gutachten- und oder „modernen“ Feststellungsstils (bzw. Urteilsstils) eingegangen.<br />
Das Lesen des ersten Abschnitts kann gerade Anfängern nicht oft genug ans Herz gelegt werden. Es wird dort das „juristische Handwerkszeug“ in aller Ruhe besprochen und erläutert und somit dient das Buch auch in höheren Semestern an dieser Stelle als Nachschlage- bzw. Trainingswerk.<br />
Sehr positiv fallen meiner Meinung nach die im letzten Gliederungspunkt der Einführung enthaltenen „Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmaßstäbe in einer zivilrechtlichen Fallklausur“ auf, in welchen unter anderem die Wichtigkeit der Vollständigkeit eines juristischen Gutachtens betont wird.<br />
Im zweiten großen Abschnitt („B. Klausuren“) finden sich sodann – neben der bereits erwähnten „Musterkorrektur“ insgesamt neun Anfängerklausuren mit ausformulierten und jeweils ausführlich kommentierten Lösungsvorschlägen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass jede der Lösungen nicht mit einem gutachterlichen „Fließtext“, sondern zunächst mit taktischen Überlegungen zum konkreten Sachverhalt und einer Gliederung der Lösung beginnt.</p>
<p><strong>IV. Layout/Erscheinungsbild und Verarbeitung</strong><br />
Das Layout der Buchinhalts ist übersichtlich und strukturiert; die Schrift ist gut lesbar. Der Fließtext steht im klassischen Times New Roman und mit vielen hilfreichen Fußnoten (Quellen, Erläuterungen und Querverweise) versehen.<br />
Gut geöst wurde außerdem im Klausurenteil die Kombination aus Gutachtentext und Randkommentar. So lässt sich leicht zwischen der Falllösung und den Erläuterungen hin- und herspringen, ohne dass der Lesefluss darunter leidet. Letzterem dienen auch die vielen Absätze zwischen Gedankenschritten oder Prüfungspunkten im Gutachten.<br />
Das Werk selbst hat ein Softcover, die Seiten sind nicht zu dünn und lassen sich leicht umblättern.</p>
<p><strong>V. Fazit</strong><br />
Auf den insgesamt 299 Seiten bietet das Werk einen gründlichen ersten Überblick über die Falllösung im Zivilrecht mit Hinblick auf die Anfangssemester. Gerade typische Anfängerfehler, die sich später nur schwerlich wieder abgewöhnen lassen, können mit diesem Buch gleich zu Beginn des Studiums vermieden werden. Außerdem lässt sich der Gutachtenstil mit Hilfe des ersten Hauptabschnitts gut erlernen und auch ein stetiges Abgleichen eigener Klausuren mit den dort genannten Hinweisen erscheint nie verkehrt.</p>
<p>Hat man die neun Falllösungen gründlich durchgearbeitet und die Randbemerkungen verinnerlicht, mag der zweite Hauptabschnitt in späteren Semestern nicht mehr allzu dienlich erscheinen. Doch lohnt sich auch dann noch ein gedankliches Lösen der Fälle, wenn man meint, alles verstanden zu haben – ganz nach dem Motto: <em>repetitio est mater studiorum</em>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">31909</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Esskandari/Schmitt: Grundriss des Zivilprozessrechts, 2012, 122 S., 14,95€ (C.F.Müller)</title>
		<link>https://juhei.de/esskandari-schmitt-grundriss-des-zivilprozessrechts-2012-122-s-1495e-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pascal Beleiu]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Jul 2016 13:26:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Rezension: „Grundriss des Zivilprozessrechts“ aus der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ Die Autoren Manzur Esskandari und Nicole Schmitt haben einen 122-seitigen, durchaus komprimierten Überblick über das Zivilprozessrecht mit dem Namen „Grundriss…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>
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<p>Rezension: „Grundriss des Zivilprozessrechts“ aus der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“</p>
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<p>Die Autoren Manzur Esskandari und Nicole Schmitt haben einen 122-seitigen, durchaus komprimierten Überblick über das Zivilprozessrecht mit dem Namen „Grundriss des Zivilprozessrechts“ geschrieben. Erschienen ist das Buch zu 14,95 € in der „Start ins Rechtsgebiet“, 2012 beim C. F. Müller Verlag.</p>
<p>Der umfangreiche Stoff des Zivilprozessrechts mag die meisten erst vollends während des zweiten Staatsexamens tangieren, jedoch sind gerade die Grundkenntnisse des Prozessrechts und der Zivilprozessordnung schon für das erste Staatsexamen von Bedeutung.<br />
Das zu beurteilende Buch ist großgliedrig erst einmal in einen groben Überblick und dann in eine Vertiefung unterteilt. Insofern man sich wirklich nur die absoluten Basics zuführen möchte, reicht ein intensives Lesen des ersten Teils (A). Einen interessanten und etwas tiefergehenden Ein- und Überblick bietet dann die „Vertiefung“ unter B.</p>
<p>Das Buch bedient sich vieler Beispiele, welche dem Studierenden das Verstehen erleichtern sollen. Hierbei werden nicht nur übersichtliche Sachverhalte angegeben, sondern auch gleich eine Lösung in zwei, drei Sätzen skizziert. Leider ist das Buch für Studenten, die gerne das gerade hinzugewonnene Wissen zur Wiederholung anwenden möchten, nicht geeignet. Es gibt keine sogenannten „Kontrollfragen“ oder „Übungssachverhalte“.</p>
<p>Jedoch ist unter dem Zusatz „Merke“ eine übersichtliche Kurzzusammenfassung des voranstehenden Kapitels zu finden. Besonders präzise wird hierbei nochmals das wirklich Wichtige gesagt.</p>
<p>Hervorzuheben ist, dass die Autoren immer wieder graphische Übersichten verwenden. Gerade Schemata für Voraussetzungen div. Abläufe und visuelle Erläuterung von Begrifflichkeiten sind gut gelungen und gerade für Studierende die visuell lernen besonders geeignet. Weiterhin sind die Fußnoten nicht zu umfangreich, die wesentlichen Kommentare sowie viele BGH und BVerfG Entscheidungen werden genannt.</p>
<p>Natürlich ist das Buch lediglich ein komprimierter Überblick, der erfordert, dass man &#8211; gerade als Anfänger &#8211; ein umfangreicheres Lehrbuch aufschlägt. Für einen ersten Überblick und gerade für fortgeschrittene Studenten zur Wiederholung der absoluten Grundlagen ist es jedoch gut geeignet. Empfehlenswert ist es für Studenten die von der ZPO und dem Zivilverfahren schon einmal gehört haben und nicht auf komplett neues Terrain stoßen. Das Buch ist gut verständlich und bei einem angenehmen Schriftbild gut zu lesen.</p>
</div>
</div>
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		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">35661</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Achim Bönninghaus: Schuldrecht Besonderer Teil II Gebrauchsüberlassungsvorgänge, 2. Auflage, 202 S., 17,99€ (C.F.Müller)</title>
		<link>https://juhei.de/achim-boenninghaus-schuldrecht-besonderer-teil-ii-gebrauchsueberlassungsvorgaenge-2-auflage-202-s-1799e-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pascal Beleiu]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Jul 2016 13:25:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://juhei.de/?p=35657</guid>

					<description><![CDATA[Das Lenskript behandelt die Gebrauchsüberlassungsvorgänge Miete, Pacht, Leihe und Darlehen. Die einzelnen Teile sind dabei nach einer Darstellung des wirksamen Vertrags nach Ansprüchen der Beteiligten gegliedert, was ein Lernen nah…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Lenskript behandelt die Gebrauchsüberlassungsvorgänge Miete, Pacht, Leihe und Darlehen. Die einzelnen Teile sind dabei nach einer Darstellung des wirksamen Vertrags nach Ansprüchen der Beteiligten gegliedert, was ein Lernen nah an der Klausurlösung ermöglicht. Herr Bönninghaus schreibt in leicht verständlicher Sprache und spricht den Leser direkt an, was ein konzentriertes Lesen erleichtert. Eher unangenehm fielen mir dagegen die Passagen auf, in denen der Autor die Vorgehensweise seines Skripts in Wir-Form kommentiert. Positiv hervorzuheben ist die sparsame und damit sinnvolle Verwendung der Formatierung Fett-Druck und die farblich hervorgehobenen Prüfungsschemata, Beispiele, Definitionen und Hinweis-boxen. Übungsfälle mit ausführlichen Lösungen runden jedes Kapitel ab, so dass der Leser nicht erst zum Fallbuch greifen muss, um sein Wissen zu testen. Das Skript ist meiner Ansicht nach schon für Anfangssemester verständlich, und gleichzeitig ausführlich genug, um noch bis zur Examensvorbereitung dienlich zu sein.</p>
<p>Zum Verlag:</p>
<p>Ein nettes Plus sind die psychologischen Lerntipps zum Heraustrennen vorn im Buch und der Online-Wissens-Check.</p>
<p>Fehlerteufel ohne Anspruch auf Vollständigkeit:</p>
<p>S. 15 Rn 32 (Im Beispiel): „Nachdem M die Räume in Besitz genommen („hat“ fehlt) und mit den erforderlichen Arbeiten (…) beginnt“</p>
<p>S. 22 Rn 52:<strong> „</strong>dadurch geändert werden, indem“ (richtig: dadurch, dass)</p>
<p>S. 121 Rn 333 (2. Absatz): „zu diesem Zeitpunkt i.S. § 200 erst entstehen“ (Punkt am Satzende fehlt)</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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