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	<title>Rezensionen &#8211; Fachschaftsinitiative Jura Heidelberg</title>
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	<title>Rezensionen &#8211; Fachschaftsinitiative Jura Heidelberg</title>
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		<title>Wehinger/Kleb &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil II: Pflichtverletzung &#8211; 5. Auflage 2024, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/wehinger-kleb-schuldrecht-allgemeiner-teil-ii-pflichtverletzung-5-auflage-2024-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jan 2025 12:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Buch von Achim Bönnighaus bietet eine gelungene Mischung aus Lehrbuch und Skript, die sowohl Anfänger als auch fortgeschrittene Jurastudierende anspricht. Besonders hervorzuheben sind die &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Buch von Achim Bönnighaus bietet eine gelungene Mischung aus Lehrbuch und Skript, die sowohl Anfänger als auch fortgeschrittene Jurastudierende anspricht. Besonders hervorzuheben sind die prägnanten Schemata, die deutlich herausstechen und eine klare Struktur bieten. Zudem sind problematische Prüfungspunkte übersichtlich gekennzeichnet, was die Orientierung im Stoff erleichtert.</p>



<p>Ein großes Plus ist der Online-Wissenscheck auf <em>juracademy</em>, der es ermöglicht, das Gelernte aktiv zu überprüfen und so ein schnelles Vergessen zu vermeiden. Das Buch überzeugt auch durch einen fundierten Überblick über die verschiedenen Schadensersatzarten, sodass stets klar ist, wann welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Themen wie der Rücktritt werden ebenfalls verständlich und detailliert erklärt.</p>



<p>Die zahlreichen Beispiele und Quellenhinweise, insbesondere zu relevanten Urteilen, laden dazu ein, das Verständnis zu vertiefen und wichtige Entscheidungen nachzulesen. Ergänzt wird dies durch nützliche Hinweise und Tipps, die in der Klausur eine große Hilfe sein können. Besonders ansprechend ist die optische Gestaltung: Definitionen und Schemata sind farblich hervorgehoben, wodurch sie sofort ins Auge fallen, und das Lernen erleichtert wird. Kleine Bilder und Skizzen lockern den Text auf und sorgen für eine bessere Übersicht.</p>



<p>Das Buch bietet somit nicht nur eine superleichte Einführung ins Schuldrecht, sondern vermittelt auch umfassendes Wissen.</p>



<p><strong>Fazit:</strong> Wer sich fundiert und strukturiert mit dem Schuldrecht auseinandersetzen möchte, findet in diesem Buch einen idealen Begleiter, der sowohl inhaltlich als auch didaktisch überzeugt.</p>
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		<title>Papier/Krönke &#8211; Grundkurs Öffentliches Recht 2 Grundrechte &#8211; 5. Auflage 2024, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/papier-kroenke-grundkurs-oeffentliches-recht-2-grundrechte-5-auflage-2024-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jan 2025 10:24:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: öffentliches Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Buch „Grundkurs Öffentliches Recht 2 Grundrechte“ von Papier und Krönke ist ein ausgezeichnetes Werk für die Prüfungsvorbereitung auf eine Grundrechtsklausur. Zu Beginn bietet es &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Buch „Grundkurs Öffentliches Recht 2 Grundrechte“ von Papier und Krönke ist ein ausgezeichnetes Werk für die Prüfungsvorbereitung auf eine Grundrechtsklausur.</p>
<p>Zu Beginn bietet es eine prägnante Einführung in die Thematik der Grundrechte, einschließlich ihrer historischen Entwicklung und ihrer grundlegenden Funktionen. Diese Grundlagen schaffen ein solides Verständnis, um die später behandelten Grundrechte systematisch einordnen zu können. Besonders hilfreich ist die ausführliche Darstellung des Prüfungsschemas der Verfassungsbeschwerde, das für Klausuren von zentraler Bedeutung ist.</p>
<p>Nach der Einführung behandelt das Buch die allgemeine Grundrechtslehre und beleuchtet dabei auch Verbindungen zum europäischen Grundrechtsschutz. Der Hauptteil des Werks widmet sich dann den einzelnen Grundrechten. Hier überzeugt das Buch durch seine klare Struktur: Jedes Grundrecht wird systematisch anhand des Schutzbereichs, des Eingriffs und der Rechtfertigung analysiert. Die Erklärungen sind dabei präzise, verständlich und auf das Wesentliche reduziert, sodass man sich nicht in unnötig langen Ausführungen verliert. Dies macht das Werk besonders für Anfänger zu einer idealen Wahl.</p>
<p>Ein weiteres Highlight sind die regelmäßig eingebauten Beispielfälle, die praxisnah zeigen, wie ein Grundrecht in der Fallbearbeitung anzuwenden ist. Durch ihre graue Hinterlegung sind diese Beispiele leiht zu finden und tragen zur strukturierten Erarbeitung der Themen bei. Die Verweise auf weiterführende Literatur und wegweisende Rechtsprechung am Ende jedes Kapitels sind ebenfalls äußerst hilfreich. Sie ermöglichen eine Vertiefung des Wissens und verweisen auf zentrale Urteile, die das Verständnis der Grundrechte maßgeblich fördern.</p>
<p>Insgesamt bietet das Buch eine gelungene Kombination aus theoretischen Grundlagen, praktischen Beispielen und vertiefender Literatur. Es ist damit sowohl für den Einstieg in das Thema Grundrechte als auch für die gezielte Klausurvorbereitung bestens geeignet.</p>
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		<item>
		<title>Westermann/Bydlinsski/Arnold &#8211; BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil &#8211; 9. Auflage 2020, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/westermann-bydlinsski-arnold-bgb-schuldrecht-allgemeiner-teil-9-auflage-2020-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 20:50:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Buchbewertung: BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil von Westermann/Bydlinski/Arnold 9. Auflage Das Buch „BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil 9. Auflage“ von Westermann, Bydlinski und Arnold ist &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchbewertung: BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil von Westermann/Bydlinski/Arnold 9. Auflage</strong></p>
<p>Das Buch „BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil 9. Auflage“ von Westermann, Bydlinski und Arnold ist ein umfassendes Werk, das sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaften als auch an Praktiker richtet. Es wurde geschafft, komplexe Themen des Schuldrechts verständlich und strukturiert aufzubereiten.</p>
<p><strong>Inhalt und Struktur:</strong></p>
<p>Das Buch ist klar in verschiedene Kapitel gegliedert. Die zentralen Aspekte des Schuldrechts werden hier umfangreich behandelt. Von den grundlegenden Begriffen über die verschiedenen Arten von Schuldverhältnissen bis hin zu spezifischen Regelungen wie Schadensersatz und Rücktrittsrecht wird alles anschaulich und strukturiert verständlich gemacht. Die Beispiele und Fallstudien erleichtern das Verständnis und zeigen die praktische Relevanz.</p>
<p><strong>Schreibstil:</strong></p>
<p>Der Schreibstil ist klar und prägnant. Die Autoren vermeiden übermäßigen juristischen Jargon, der das Lesen von Lehrbüchern oft erschwert und machen die Materie auch für Anfänger zugänglich. Dies ist besonders wichtig in einem Bereich, der oft als trocken und komplex empfunden wird. Zudem lässt der Schreibstil keine alternativen Interpretationsmöglichkeiten zu und ist stets unmissverständlich.</p>
<p><strong>Praxisbezug:</strong></p>
<p>Ein besonderes Merkmal ist der starke Praxisbezug. Es wird sich auf aktuelle Rechtsprechung bezogen. Hierdurch wird Theorie mit realen Fällen verknüpft, was das Lernen erleichtert, und die Relevanz des Themas unterstreicht.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Insgesamt ist das Lehrbuch„BGB &#8211; Schuldrecht Allgemeiner Teil 9. Auflage“ ein empfehlenswertes Buch für alle, die das Schuldrecht aus alles Facetten kennenlernen möchten. Es bietet eine gute Grundlage für das Studium und kann auch als Nachschlagewerk in der Praxis dienen. Die klare Struktur und der verständliche Stil machen es zu einer wertvollen Ressource, die sowohl für Studierende als auch für Praktiker von großem Nutzen ist.</p>
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		<item>
		<title>Arnauld, Andreas &#8211; Völkerrecht &#8211; 5. Auflage 2022, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/arnauld-andreas-voelkerrecht-5-auflage-2022-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 20:42:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Völkerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Lehrbuch &#8222;Völkerrecht&#8220; von Andreas von Arnauld ist mit seinen 631 Seiten ein umfassendes Werk, das sich insbesondere an Studierende mit dem Schwerpunkt Völkerrecht richtet. &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Lehrbuch <em>&#8222;Völkerrecht&#8220;</em> von Andreas von Arnauld ist mit seinen 631 Seiten ein umfassendes Werk, das sich insbesondere an Studierende mit dem Schwerpunkt Völkerrecht richtet. Durch seine systematische und tiefgehende Darstellung der völkerrechtlichen Themen eignet es sich gleichermaßen für die erste Einführung wie auch für die Vertiefung im Rahmen von Klausuren, der Studien- oder Seminararbeit und der mündlichen Prüfung im Schwerpunkt.</p>
<p><strong>I. Aufbau und Übersichtlichkeit</strong></p>
<p>Ein großer Vorteil des Buches ist das übersichtlich gestaltete Inhaltsverzeichnis, das es ermöglicht, schnell zu den gesuchten Themen zu gelangen. Besonders praktisch ist die Kombination von Seiten- und Randnummern, die das Navigieren im Buch erleichtert.</p>
<p><strong>II. Inhalt </strong></p>
<p>Das Lehrbuch bietet eine ausführliche Einführung in das Völkerrecht und deckt eine Vielzahl von Teilgebieten ab, wie zum Beispiel das Menschenrecht, das Diplomatenrecht und das Völkerstrafrecht. Es gelingt dem Autor, auch schwierige Themen klar und nachvollziehbar darzustellen. Die Kapitel beginnen jeweils mit einer allgemeinen Einführung, was gerade für Studierende, die sich zum ersten Mal mit diesen Rechtsgebieten auseinandersetzen, einen guten Einstieg bietet oder der Auffrischung dienen kann.</p>
<p>Allerdings darf man sich auf viel Text und lange Abschnitte einstellen. Es ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Stoff erforderlich, denn auf den einzelnen Seiten finden sich viele Informationen, die konzentriert verarbeitet werden müssen. Für Studierende, die eine knackige und kompakte Darstellung bevorzugen, könnte dieses Buch daher nur beschränkt zu empfehlen.</p>
<p>Besonders hilfreich sind die Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels. Sie bieten eine gute Möglichkeit, das Gelernte noch einmal zu überprüfen und zu vertiefen. Außerdem enthalten die Kapitel Fallbeispiele und kurze Fälle mit Lösungshinweisen, die das theoretisch erlernte Wissen in die Praxis übertragen.</p>
<p><strong>III. Veranschaulichung und Praxisnähe</strong></p>
<p>Ein weiterer Pluspunkt sind die zahlreichen Schemata und Grafiken, die komplexe Zusammenhänge veranschaulichen. Gerade bei abstrakten völkerrechtlichen Themen kann dies das Verständnis erleichtern. Besonders positiv hervorzuheben ist zudem die Einbindung wichtiger Urteile. Diese werden nicht nur genannt, sondern auch kurz erläutert, was es den Studierenden ermöglicht, die Rechtsprechung gezielt nachzuvollziehen.</p>
<p>Die Fallbeispiele sind praxisnah und gut ausgewählt. Durch die Lösungshinweise kann man sich gut auf Klausuren vorbereiten und das theoretische Wissen in die Anwendung bringen. Ein begleitender Klausurenkurs vom selben Autor, der zum Buch erhältlich ist, bietet zusätzliche Übungsmöglichkeiten.</p>
<p><strong>IV. Fazit</strong></p>
<p>Insgesamt bietet Andreas von Arnaulds <em>&#8222;Völkerrecht&#8220;</em> Studierenden eine sehr fundierte und umfassende Einführung in das Völkerrecht. Die Aufbereitung mit Kontrollfragen, Fallbeispielen und Grafiken sorgt dafür, dass das Buch für die Prüfungsvorbereitung hervorragend geeignet ist. Allerdings sollte man sich auf längere, detaillierte Texte einstellen, die eine konzentrierte Auseinandersetzung erfordern. Wer sich jedoch intensiv und gründlich mit dem Völkerrecht befassen möchte, für den ist dieses Buch genau richtig.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Arnauld, Andreas &#8211; Klausurenkurs im Völkerrecht &#8211; 4. Auflage 2023, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/arnauld-andreas-klausurenkurs-im-voelkerrecht-4-auflage-2023-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 20:38:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Völkerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Rezension: Klausurenkurs im Völkerrecht (Andreas von Arnauld) I. Aufbau Der Klausurenkurs im Völkerrecht umfasst 242 Seiten. Er enthält eine kurze Einleitung zum Völkerrecht, insbesondere zur &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rezension: Klausurenkurs im Völkerrecht (Andreas von Arnauld)</strong></p>
<p><strong>I. Aufbau</strong></p>
<p>Der Klausurenkurs im Völkerrecht umfasst 242 Seiten. Er enthält eine kurze Einleitung zum Völkerrecht, insbesondere zur völkerrechtlichen Falllösung und 16 Übungsfälle, davon sieben im Allgemeinen Teil und neun im Besonderen Teil. Im Anhang sind der Prüfungsaufbau eines völkerrechtlichen Delikts und der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit (2001) enthalten.</p>
<p>Das Inhaltsverzeichnis ist sehr übersichtlich gestaltet. Zu jedem Fall sind der Schwerpunkt der Bearbeitung und die behandelten Themen angegeben. Die Übungsfälle sind mittels Seite und Randnummer einfach zu finden.</p>
<p><strong>II. Inhalt</strong></p>
<p>In der Einleitung werden zunächst der im Verhältnis zu nationalem Recht besondere Charakter des Völkerrechts und die mit diesem einhergehenden Probleme erläutert. Anschließend geht der Autor auf die Besonderheiten des völkerrechtlichen Prüfungsaufbaus und der Rechtsquellen des Völkerrechts ein.</p>
<p>Die Klausurfälle sind gut strukturiert. Ein Fall beginnt immer mit dem Sachverhalt, der bei den ersten Fällen meistens eine und bei den Fällen im hinteren Teil des Buches bis zu zwei Seiten lang ist. Unter dem Sachverhalt befindet sich stets eine kurz gehaltene Fallfrage. Die darauf folgende Musterlösung umfasst eine kurze Lösungsskizze, welche die jeweilige Falllösung komprimiert darstellt und eine ausformulierte Lösung. Mit der Lösungsskizze kann man sich einen guten Überblick verschaffen, während sich die ausformulierte Falllösung ausführlich mit den Problemen im Sachverhalt auseinandersetzt. Am Ende jedes Falles sind sowohl Leitentscheidungen internationaler Gerichte als auch Literatur zur Vertiefung enthalten. Schwerpunkte der Fälle sind im Allgemeinen Teil die Rechtsquellenlehre, Völkerrechtssubjekte, Staatenverantwortlichkeit, Cyberoperationen und das Verhältnis des Völkerrechts zu nationalem Recht. Die Fälle im Besonderen Teil behandeln schwerpunktmäßig ein sehr breites Spektrum des Völkerrechts, namentlich das Diplomatenrecht, das Fremdenrecht, die EMRK, das Seevölkerrecht, das Umweltvölkerrecht, das Welthandelsrecht, das Friedenssicherungsrecht und zuletzt das Humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht. Somit deckt der Klausurenkurs die wichtigsten Themengebiete und Problempunkte des Völkerrechts ab und eignet sich daher sicherlich besonders gut zur Vorbereitung etwa auf die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung.</p>
<p>Der Prüfungsaufbau eines völkerrechtlichen Delikts im Anhang ist knapp gehalten, verschafft aber durch die Erläuterungen des Autors zu den einzelnen Prüfungspunkten ein gutes Verständnis der Herangehensweise an einen völkerrechtlichen Sachverhalt.</p>
<p><strong>III. Layout</strong></p>
<p>Der Text ist auf weißem Papier in einer ansprechenden Schriftart- und Größe gedruckt. Zudem sorgen genügend Absätze für eine übersichtliche Gestaltung und wichtige Begriffe und Passagen, die der Autor betonen möchte sind kursiv gedruckt. Die Falllösungen sind außerdem mit grau unterlegten Hinweiskästen versehen, die auf die Hintergründe der Rechtsfiguren eingehen.</p>
<p><strong>IV. Fazit</strong></p>
<p>Der Klausurenkurs von Andreas von Arnauld ist ein ausgezeichnetes Fallbuch im Völkerrecht, das alle wichtigen Probleme abdeckt und deren Lösungen durch klar strukturierte und inhaltlich qualitative Musterlösungen sowie hilfreiche Hinweise zur Vertiefung nachvollziehbar macht. Er sollte daher eine gute Vorbereitung auf die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung ermöglichen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Wehinger, Achim &#8211; Schuldrecht AT I &#8211; 5. Auflage 2024, C.F. Müller</title>
		<link>https://juhei.de/wehinger-achim-schuldrecht-at-i-5-auflage-2024-c-f-mueller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 20:30:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Skript “Schuldrecht Allgemeiner Teil I” von Achim Wehinger aus der Reihe JURIQ Erfolgstraining (5. Aufl. 2024) bietet eine Einführung in die zentralen Themen des &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Skript “Schuldrecht Allgemeiner Teil I” von Achim Wehinger aus der Reihe JURIQ Erfolgstraining (5. Aufl. 2024) bietet eine Einführung in die zentralen Themen des Schuldrecht AT. Es behandelt systematisch und verständlich die Kernbereiche der Erfüllung, Erfüllungssurrogate, Leistungsbefreiung, Leistungsverzögerung und die Verletzung von Rücksichtspflichten. Ein besonderes Highlight des Skripts ist die neu hinzugefügte Sektion zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte, die angesichts der stetig wachsenden Bedeutung digitaler Inhalte von großer Relevanz ist.<br />
Zu beachten ist, dass dieses Buch das erste von zwei Skripten von Achim Wehinger ist, die das Schuldrecht AT zusammenfassen und somit manche wichtige Themen dieses Rechtsbereichs wie etwa der Rücktritt nicht in diesem, sondern in der Fortsetzung erst behandelt werden.</p>
<p>Das Skript weist eine deutliche Klausurorientierung auf. Es ist nicht nur darauf ausgerichtet, theoretisches Wissen zu vermitteln, sondern legt besonderen Wert auf die anwendungsorientierte Aufbereitung des Stoffes. Übungsfälle im Gutachtenstil bieten den Lesern die Möglichkeit, das Gelernte direkt in einer prüfungsähnlichen Form zu erproben und zu vertiefen. Damit ist das Skript besonders gut zur Vorbereitung auf Klausuren geeignet.</p>
<p>Was das Buch besonders auszeichnet, ist seine Klarheit und Struktur. Die Inhalte werden in einer kompakten und übersichtlichen Weise präsentiert, sodass man schnell auf das Wesentliche zugreifen kann. Es entspricht genau dem, was man sich von einem guten Skript wünscht: kurz, auf den Punkt gebracht und dennoch umfassend genug, um die wichtigsten Themen abzudecken.</p>
<p>Des Weiteren zu loben sind die Schaubilder, die den Lernprozess erheblich erleichtern. Diese Visualisierungen fassen komplexe rechtliche Zusammenhänge übersichtlich zusammen und helfen dabei, die oft abstrakten Themen des Schuldrechts greifbarer zu machen. Gerade visuell orientierte Lernende werden das besonders zu schätzen wissen.</p>
<p>Insgesamt überzeugt das Skript durch seine klare Struktur, die klausurorientierte Aufbereitung und die gelungene Kombination aus theoretischem Wissen und praktischen Übungen. Für das Erhalten einer Übersicht über Schuldrecht AT sowie das Vorbereiten auf Klausuren ist es sehr empfehlenswert.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Hakenberg, Waltraud &#8211; Europarecht &#8211; 10. Auflage 2024, Vahlen</title>
		<link>https://juhei.de/hakenberg-waltraud-europarecht-10-auflage-2024-vahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 20:15:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Europarecht]]></category>
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					<description><![CDATA[In der nachfolgenden Rezension wird die 10. überarbeitete Auflage des Lehrbuchs Europarecht von Dr. jur. Waltraud Hakenberg behandelt, welche 2024 im Verlag Franz Vahlen München &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>In der nachfolgenden Rezension wird die 10. überarbeitete Auflage des Lehrbuchs Europarecht von Dr. jur. Waltraud Hakenberg behandelt, welche 2024 im Verlag Franz Vahlen München veröffentlicht wurde.</em></p>
<p><em>Dieses Lehrbuch hat einen Umfang von 277 Seiten inklusive 25 Schaubildern und kostet 29,80 EUR.</em></p>
<ol>
<li><strong> Vorbemerkungen</strong></li>
</ol>
<p>Das vorliegende Werk erstreckt sich auf seinen 277 Seiten über die Grundzüge des Europarechts und richtet sich insbesondere an Studierende der rechts-, wirtschafts-, sozial-, und politikwissenschaftlichen Studiengängen.</p>
<p>Zusätzlich wurde die neuste Auflage an aktuelle Situationen unserer Zeit, wie den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine oder etwa den Klimawandel, angepasst. Ziel des Buches ist es, die durchaus vielschichtigen und komplexen Vorgänge im Europarecht nachvollziehbar zu erklären.</p>
<ol start="2">
<li><strong> Inhalt</strong></li>
</ol>
<p>Das Lehrbuch zum Europarecht ist in 7 kleinere Teile unterteilt:</p>
<p>Zunächst gibt es eine kleine Einführung, welche sich hauptsächlich mit der historischen Entwicklung der europäischen Integration beschäftigt. Dabei werden viele wichtige zeitliche Daten aufgezählt, die dem Leser einen guten geschichtlichen Überblick zur Einordnung verschaffen.</p>
<p>Der zweite Teil erläutert die Strukturprinzipien der Europäischen Union. Eingegangen wird dabei auf die bekanntesten Verträge, wie etwa dem Maastrichter Vertrag oder dem Vertrag von Lissabon. Weiterhin beschäftigt sich der zweite Teil mit den organisatorischen Strukturen der Europäischen Union als supranationale Union und geht auch weiter auf die grundrechtliche Verankerung der EU ein.</p>
<p>Im dritten Teil folgt eine übersichtliche Darstellung der verschiedenen Institutionen wie dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, etc.</p>
<p>Der vierte Teil beschäftigt sich dann mit der Rechtsordnung der EU. Es wird erläutert, welche Rechtsquellen das Unionsrecht kennt, geht auch auf den Vorrang des Unionsrechts ein und erläutert gegen Ende noch die verschiedenen Verfahrensarten im Rechtsschutzsystem der EU.</p>
<p>Zusammenhängend damit wird auch die Funktion des Gerichtshofs weiter betrachtet.</p>
<p>Im fünften Teil geht das Lehrbuch auf die Grundfreiheiten des Binnenmarkts ein. Erläutert werden die verschiedenen garantierten Freiheiten, so etwa die Niederlassungsfreiheit oder die Dienstleistungsfreiheit.</p>
<p>Der sechste Teil beschäftigt sich mit der Politik der EU. Thema hier sind neben der gemeinsamen Innen- und Außenpolitik insbesondere die Wettbewerbspolitik, die Landwirtschaftspolitik, die Wirtschafts- und Währungspolitik sowie die Sozialpolitik. Auch auf das auswärtige Handeln der EU wird ein genauerer Blick geworfen. Abgeschlossen wird dieser Teil mit einem kleinen Ausblick in das Datenrecht.</p>
<p>Der siebte Teil geht abschließend auf die Rechtsangleichung in ausgewählten Bereichen ein. Die je nachdem mehr oder weniger gelungene Harmonisierung im Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht werden eingehend diskutiert.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Layout und Schreibstil</strong></li>
</ol>
<p>Das Lehrbuch ist mit vielen Randnummern versehen, was eine schnelle Suche nach gewissen Textstellen enorm erleichtert. Positiv anzumerken ist, dass anders als bei anderen Lehrbüchern die Randnummern nicht mit jedem Kapitel von vorne beginnen, sodass eine erleichterte Suche über den ganzen Umfang des Buches möglich ist und man nicht auf eventuelle neue Kapitel achten muss.</p>
<p>Überschriften, welche fett gedruckt sind, lassen sich gut vom restlichen Text trennen. Diskutierte Verordnungen, Artikel der AEUV und auch Schlagwörter sind fett hervorgehoben. Auch die wesentlichen Begriffe lassen sich somit schnell erblicken.</p>
<p>Das Lehrbuch arbeitet des Öfteren auch mit Stichpunkten, was für eine schnelle und übersichtliche Zusammenfassung sorgt. Diese kann man als Student sehr gut auf seine eigenen Karteikarten oder Lernzettel übernehmen.</p>
<p>Wie bereits erwähnt, enthält dieses Lehrbuch viele Schaubilder, welche dem Leser die genannten Zusammenhänge nochmals visuell verdeutlichen, was insbesondere für den Einsteiger im Europarecht hilfreich ist.</p>
<p>Neben der Anzahl an Schaubildern gibt es auch immer kleine Kästen mit wegweisenden Entscheidungen an geeigneter Stelle, damit sich der Leser bei Bedarf weiter einlesen kann. Diese Kästen unterbrechen zwar manchmal leider den Lesefluss, sind aber für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem behandelten Inhalt essenziell.</p>
<p>Zahlreiche Fußnoten geben dem Leser weiter die Möglichkeit, bei Interesse weiterzuforschen.</p>
<p>Am Ende eines jeden Teils gibt es noch ein kurzes Segment mit Fragen, die zum Reflektieren über das eben gelernte anregen sollen. Schade ist nur, dass es zu diesen Fragen keine Antwort gibt.</p>
<p>Die Autorin schreibt prägnante und allgemein verständliche Sätze. Auch der Einsteiger kann ihr folgen. Der Umfang von 277 Seiten ist meines Erachtens genau richtig getroffen für ein generelles Übersichtswerk.</p>
<ol start="4">
<li><strong> Fazit</strong></li>
</ol>
<p>Für Studenten ist dies ein ideales Werk um sich das erste Mal an das doch gefürchtete Europarecht ranzutrauen. Man erhält einen verständlichen Überblick über die wesentlichen Grundzüge des Europarechts uns ist sogar im Buch dazu angeregt diese bei Interesse zu vertiefen. Es ist vor allem kein starres Lehrbuch, welches nur monoton versucht Lerninhalte weiterzugeben, sondern ist besonders so geschrieben, dass sich der Student etwas darunter vorstellen kann und die Zusammenhänge versteht.</p>
<p>Der Preis von 29,80 € mag dem einen oder anderen vielleicht als viel vorkommen, jedoch ist dies auf jeden Fall eine gute Investition!</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Vorwerk, Volter/ Wolf, Christian &#8211; Beck&#8217;scher Online-Kommentar zur ZPO &#8211; 32. Edition, C.H. Beck</title>
		<link>https://juhei.de/vorwerk-volter-wolf-christian-beckscher-online-kommentar-zur-zpo-32-edition-c-h-beck-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2019 14:46:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Einleitung Neben alteingesessenen  Standardwerken zur Zivilprozessordnung wie der Baumbach/Lauterbach, Thomas/Putzo, oder Zöller drängen auch jüngere Werke auf den Markt und in die Zitationen von Gerichtsentscheidungen &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li><strong> Einleitung</strong></li>
</ol>
<p>Neben alteingesessenen  Standardwerken zur Zivilprozessordnung wie der <em>Baumbach/Lauterbach, Thomas/Putzo, </em>oder <em>Zöller </em>drängen auch jüngere Werke auf den Markt und in die Zitationen von Gerichtsentscheidungen und wissenschaftlichen Abhandlungen. Im Juni 2011 kam eine weitere Erläuterung zur Zivilprozessordnung hinzu: Der <em>BeckOK ZPO.</em>Der Kommentar aus der Verlagsreihe der Beck&#8217;schen Online-Kommentare erscheint ausschließlich in digitaler Form über die Fachdatenbank <em>beck online </em>des Verlags C.H. Beck und ist über dessen Fachmodule (beispielsweise <em>Zivilrecht PLUS, Syndikus Zivilrecht </em>oder<em>Justiz 1</em>)beziehbar. Aktuell liegt der <em>BeckOK ZPO</em>in der 32. Edition, Stand 01.03.2019 vor.</p>
<ol>
<li><strong> Herausgeber und Autoren</strong></li>
</ol>
<p>Der <em>BeckOK ZPO</em>wird herausgegeben von <em>Dr. Volkert Vorwerk,</em>Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Leibniz-Universität Hannover, und<em>Dr. Christian Wolf,</em>Universitätsprofessor an der Leibniz-Universität Hannover. Die Autoren sind ausgewiesene Experten des Zivilverfahrensrechts mit zahlreichen Veröffentlichungen sowie Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zivilverfahrensrecht. Neben dem <em>BeckOK ZPO </em>sind sie Herausgeber des <em>Wolf/Vorwerk, Kommentar zum KapMuG </em>(2007, 2. Auflage für 2020 geplant) sowie des <em>Hannover&#8217;schen ZPO-Symposiums </em>(gemeinsam mit der <em>NJW</em>und der <em>Rechtsanwaltskammer Celle</em>).</p>
<p>Der Bearbeiterkreis verspricht höchste fachliche Qualität und eine sowohl praxisgerechte als auch wissenschaftliche Kommentierung. Die Anzahl der Kommentatoren ist noch überschaubar und gewährleistet somit einerseits eine inhaltlich mit den Kommentierungen anderer Abschnitte abgestimmte, andererseits aber auch eine jeweils fundierte und tiefgreifende Erläuterung. Positiv hervorzuheben ist die Dichte an Praktikern, insbesondere (ehemaligen) BGH-Richtern und -Anwälten.</p>
<p>Im Einzelnen haben bearbeitet:</p>
<p><em>Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universitätsprofessorin Universität Erfurt (§§ 609 – 610, 613 – 614)                           </em></p>
<p><em>Dr. Ivo Bach, Universitätsprofessor Universität Göttingen (§§ 328 – 329, 355 – 372a, 722 –  723)             </em></p>
<p><em>Dr. Klaus Bacher, Richter am BGH (§§ 253 – 299a, 321a)                                                           </em></p>
<p><em>Harald Bechteler, Rechtsanwalt, München (§§ 445 –  455, 478 –  484)                                                              </em></p>
<p><em>Josef Dörndorfer, Rechtspflegedirektor a.D. (§§ 166 – 195, 688 –  703d)                                                            </em></p>
<p><em>Dr. Wolf-Dieter Dressler, Vors. Richter am BGH a.D. (§§ 59- 77)</em></p>
<p><em>Dr. Oliver Elzer, Richter am KG (§§ 300 –  321)                                                                                     </em></p>
<p><em>Uwe Fischer, Vizepräsident des LG Zweibrücken (§§ 348 – 350)                                                    </em></p>
<p><em>Dr. Wolfgang Fleck, M.St., Lehrbeauftragter Universität Ulm, </em><em>Wiss. Mitarbeiter Universität München (§§ 578 – 591, 803 – 807)                                                                  </em></p>
<p><em>Anja Forbriger, Diplom-Rechtspflegerin (§§ 808 –  827)                                                                 </em></p>
<p><em>Dr. Urs Peter Gruber, Universitätsprofessor Universität Mainz (§§ 322 – 327)                        </em></p>
<p><em>Dr. Jan Felix Hoffmann, Universitätsprofessor Universität Freiburg (§§ 794 – 802)                </em></p>
<p><em>Dr. Gerbert Hübsch, Richter am BGH a.D. (§§ 50 – 58)                                            </em></p>
<p><em>Dr. Kai Jaspersen, Präsident des LG Rostock (§</em><em>§ 91 – 113, 214 – 229, 239 – 252)</em></p>
<p><em>Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des BVerfG, Vors. Richterin am BGH a.D. (§§ 542 – 566)</em></p>
<p><em>Dr. Alexander Krafka, Notar, Honorarprofessor Universität Passau (§§ 415 – 444)</em></p>
<p><em>Claus Kratz, Vors. Richter am OLG Zweibrücken (</em><em>§§ 122 – 127, 490 – 494a, 592 – 605a</em>)</p>
<p><em>Prof. Dr. Peter Kreutz, Privatdozent und Akademischer Oberrat a.Z., </em><em>Universität Augsburg, im WiSe 2018/2019 Gastprofessur an der FU Berlin (§§ 946 – 959)</em></p>
<p><em>Dr. Gesa Lutz, Vors. Richterin am LG München I (§§ 606 –  608, 611 – 612 )                                        </em></p>
<p><em>Herbert Mayer, Richter am BGH a.D. (§§ 916 – 945b)                                               </em></p>
<p><em>Dr. Andreas Piekenbrock, Universitätsprofessor Universität Heidelberg (§§ 78 – 90)           </em></p>
<p><em>Dr. Nicola Preuß, Universitätsprofessorin Universität Düsseldorf (§§ 766 – 793)                  </em></p>
<p><em>Gerhart Reichling, Vors. Richter am OLG Zweibrücken (§§ 114 – 121)                               </em></p>
<p><em>Ernst Riedel, Diplom-Rechtspfleger (§§ 828 – 882)                                                 </em></p>
<p><em>Silke Scheuch, Rechtsanwältin beim BGH (§§ 373 – 414)                                                  </em></p>
<p><em>Dr. Dirk von Selle, Richter am BGH (§§ 128 – 144)                                                         </em></p>
<p><em>Dr. Michael Stürner, Richter am OLG Karlsruhe, </em><em>Universitätsprofessor Universität Konstanz (§§ 883 –  898)                                         </em></p>
<p><em>Dr. Reinhold Thode, Richter am BGH a.D., </em><em>Honorarprofessor Universität Konstanz (§§ 1067 – 1109)</em></p>
<p><em>Dr. Guido Toussaint, Rechtsanwalt beim BGH (§§ 12 – 40, 330 – 347, 495 – 510b)                                          </em></p>
<p><em>Dr. Bernhard Ulrici, Rechtsanwalt,Leipzig, Privatdozent Universität Leipzig (§§ 704 – 721a, 724 – 765a)</em></p>
<p><em>Dr. Norbert Vossler, Vors. Richter am KG (§§ 41 – 49)                                                  </em></p>
<p><em>Dr. Holger Wendtland, Richter am OLG Brandenburg, </em><em>Honorarprofessor Universität Frankfurt/Oder (</em><em>§§ 1 – 11, 145 – 165, 230 – 238)    </em></p>
<p><em>Dr. Stephan Wilske, Rechtsanwalt, Stuttgart/</em><em>Dr. Lars Markert, LL.M., Rechtsanwalt, Tokio (§§ 1042 –  1065)                                             </em></p>
<p><em>Dr. Christian Wolf, Universitätsprofessor Universität </em><em>Hannover/ Dr. Nassim Eslami, Richterin, VG Hannover (§§ 1025 – 1041, 1066)</em></p>
<p><em>Wilfried Wulf, Rechtsanwalt, Karlsruhe (§§ 511 – 541, 567 – 577)                                                     </em></p>
<p><strong>III. Äußere Darstellung</strong></p>
<p>Der <em>BeckOK ZPO</em>erscheint in vierteljährlichen Editionen. Diese hohe Aktualität stellt somit einen großen Vorteil gegenüber den im Print erscheinenden Kommentaren dar. So war bereits kurz nach Inkrafttreten des Musterfeststellungsverfahren am 01.11.2018 eine Kommentierung zu dem neuen Rechtsinstitut online. Zwar stellen viele andere ZPO-Kommentare neben ihren Printversionen zusätzlich eine Online-Version zur Verfügung, eine quartalsweise Aktualisierung wie im Fall des <em>BeckOK ZPO</em>ist jedoch einmalig.</p>
<p>In seiner optischen Darstellung entspricht der Kommentar der typischen Gestalt aus der Reihe der Beck&#8217;schen Online-Kommentare. Die Zitationen sind in den Fließtext eingearbeitet. Dies kann zwar an der ein oder anderen Stelle den Lesefluss stören, andererseits verleitet es aber auch nicht um ständigen Nachschauen in den Fußnotenapparat. Die Fußnoten im Fließtext sind aber auch nicht überladen und beschränken sind oft auf Rechtsprechungsnachweise oder anderweitige Ansichten.</p>
<p>Die Benutzeroberfläche des <em>BeckOK ZPO </em>ist übersichtlich und ansprechend gestaltet. Die Fundstellen von Rechtsprechung und Literatur sind mit anderen in <em>beck online </em>verfügbaren Werken (Kommentare, Handbücher, Entscheidungskarteien, Zeitschriften) verknüpft. Je nach gebuchtem Modul ist eine direkte Verknüpfung mit der NJW, den Münchener Kommentaren oder oder weiteren ZPO-Kommentierungen ein großes Plus.</p>
<p>Typisch für die Beck&#8217;schen Online-Kommentar ist die Drei-Ebenen-Darstellung mit Überblick-, Standard- und Detailebene. Dieses Prinzip ist zwar schon teilweise von Großen Lehrbüchern der Verlagsreihe „Große Lehrbücher“ wie beispielsweise <em>Larenz/Canaris, Schuldrecht AT</em>oder <em>Baur/Stürner, Sachenrecht</em>bekannt, bekommt diese Funktion doch gerade online noch eine besondere Bedeutung zu. So lässt sich die Detailebene nur bei Bedarf durch einen Mausklick öffnen, für eine tiefere Recherche, stört aber eingeklappt nicht beim Überfliegen der Kommentierung.</p>
<p>Auf der Verlags-Homepage heißt zu es den Ebenen:</p>
<p><em>„Die Überblickebene enthält eine Kurzerläuterung der Vorschriften und dient der ersten Orientierung.</em></p>
<p><em>In der Standardebene werden die Vorschriften umfassend erläutert, wobei gerade auf die richterliche und anwaltschaftliche Praxis und die dort auftretenden Rechtsfragen besonders Bezug genommen wird. </em></p>
<p><em>Weitere Details finden sich in der dritten Ebene, die bei Bedarf geöffnet werden kann.“</em></p>
<ol>
<li><strong> Inhaltliche Analyse</strong></li>
</ol>
<p>Auch inhaltlich muss sich der Kommentar, der sich im Gegensatz zu manch anderen Kommentaren ausschließlich Kommentierungen zur ZPO befasst, nicht verstecken. Wegen seiner bereits angesprochenen Aktualität konnte bereits mit der 31. Edition 01.12.2018 eine umfassende Kommentierung des neuen Musterfeststellungsverfahren eingearbeitet werden. Verfasser des Abschnitts sind <em>Prof. Augenhofer </em>und die Vorsitzende Richtern am Landgericht <em>Lutz</em>. Letztere ist als langjährige Vorsitzende Richterin in Kammern für gewerblichen Rechtsschutz oder auch Kartellschadensrecht hat <em>Lutz</em>maßgeblich Erfahrung mit sog. Sammelklagen und gehörte auch zu den zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage im Bundestag Stellung nehmenden Rechtsexperten.</p>
<p>Besonders positiv hervorzuheben sind insbesondere die Kommentieren von <em>Bacher </em>zu den §§ 253 ff., von <em>Toussaint </em>zum Versäumnisverfahren und der Titel <em>Ladungen, Termine und Fristen</em>von <em>Jaspersen. </em>Die Autoren beschränken sich nicht lediglich das Meinungsbild wiederzugeben, sondern setzen sich selbst problembewusst und meinungsstark mit der Materie auseinander.</p>
<p>Beispielhaft sei der Meinungsstreit im Rahmen des § 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angeführt, der nach der wohl herrschenden Meinung nur in Fällen „echter“ Säumnis anwendbar sein soll. <em>Toussaint</em>stellt sich in seinen Ausführungen frisch und nachvollziehbar gegen diese Auffassung und sorgt nicht nur hierbei für einen moderne Kommentierung.</p>
<p>Auf überbordende Ausführungen zu veralteten Meinungsstreitigkeiten wird in den Erläuterungen ebenso verzichtet wie auf überfrachtende Literaturangaben. Auch zu den einzelnen Abschnitten finden sich keine vorangestellten Literaturverzeichnisse, die heutzutage wegen der Möglichkeiten der Online-Recherche ohnehin weitgehend obsolet sind und daher auf wenige prägende Aufsätze in Festschriften oder Monographien beschränkt bleiben können.</p>
<p>Positiv hervorzuheben sind auch die regelmäßig am Ende der Kommentierung verfassten Erläuterungen zu Kosten und Gebühren (siehe z.B. § 253 Rn. 92 oder § 269 Rn. 34) und die überwiegend in der Detailebene platzierten Formulierungsbeispiele wie etwa gerichtlichen Entscheidung nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (§ 343 Rn. 5) oder zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (z.B. § 709 Rn. 8.1).</p>
<p>Nachteilig ist zum einen die Bindung an die eingangs genannten Online-Module. Hier wäre mehr Flexibilität wünschenswert gewesen. Zum anderen wären allgemeine Einleitungen zu Beginn der Kommentierung oder auch vor den jeweiligen Büchern oder wichtigen Abschnitten der ZPO als Vorbemerkung begrüßenswert gewesen.</p>
<ol>
<li><strong> Fazit</strong></li>
</ol>
<p>Der <em>BeckOK ZPO </em>wartet dank seiner vierteljährlich neu erscheinenden Editionen mit hoher Aktualität auf.Gerade seine ausschließliche Online-Verfügbarkeit macht ihn so aktuell und so wertvoll. Hinzu kommt seine Verknüpfung mit anderen digitalen Angeboten der Beck&#8217;schen Verlagsgruppe wie der NJW oder den Münchener Kommentaren. All dies bietet einen hohen zeitlichen Gewinn bei der Recherche. Der <em>BeckOK ZPO</em>ist ein Praktikerkommentar, lässt aber auch tiefgreifende wissenschaftliche Recherchen zu. Er ist praxisgerecht, aber auch wissenschaftlich fundiert. Eine spezielle Zielgruppe lässt sich daher nicht definieren, da er für Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Richter gleichermaßen wertvoll ist. Auch Studenten steht der <em>BeckOK ZPO </em>über die Campuslizenzen ihrer Fakultäten zur Verfügung, die teilweise auch vom heimischen Arbeitsplatz genutzt werden können und somit eine zügige und komfortable Recherche garantieren.</p>
<p>Der <em>BeckOK ZPO </em>hat sich in kurzer Zeit zu einem geschätzten und unverzichtbaren Hilfsmittel für den mit dem Zivilprozessrecht befassten Juristen entwickelt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Vorwerk, Volter/ Wolf, Christian &#8211; Beck&#8217;scher Online-Kommentar zur ZPO &#8211; 32. Edition, C.H. Beck</title>
		<link>https://juhei.de/vorwerk-volter-wolf-christian-beckscher-online-kommentar-zur-zpo-32-edition-c-h-beck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2019 14:39:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
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					<description><![CDATA[ Einleitung Neben alteingesessenen  Standardwerken zur Zivilprozessordnung wie der Baumbach/Lauterbach, Thomas/Putzo, oder Zöller drängen auch jüngere Werke auf den Markt und in die Zitationen von Gerichtsentscheidungen &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li><strong> Einleitung</strong></li>
</ol>
<p>Neben alteingesessenen  Standardwerken zur Zivilprozessordnung wie der <em>Baumbach/Lauterbach, Thomas/Putzo, </em>oder <em>Zöller </em>drängen auch jüngere Werke auf den Markt und in die Zitationen von Gerichtsentscheidungen und wissenschaftlichen Abhandlungen. Im Juni 2011 kam eine weitere Erläuterung zur Zivilprozessordnung hinzu: Der <em>BeckOK ZPO.</em>Der Kommentar aus der Verlagsreihe der Beck&#8217;schen Online-Kommentare erscheint ausschließlich in digitaler Form über die Fachdatenbank <em>beck online </em>des Verlags C.H. Beck und ist über dessen Fachmodule (beispielsweise <em>Zivilrecht PLUS, Syndikus Zivilrecht </em>oder<em>Justiz 1</em>)beziehbar. Aktuell liegt der <em>BeckOK ZPO</em>in der 32. Edition, Stand 01.03.2019 vor.</p>
<ol>
<li><strong> Herausgeber und Autoren</strong></li>
</ol>
<p>Der <em>BeckOK ZPO</em>wird herausgegeben von <em>Dr. Volkert Vorwerk,</em>Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Leibniz-Universität Hannover, und<em>Dr. Christian Wolf,</em>Universitätsprofessor an der Leibniz-Universität Hannover. Die Autoren sind ausgewiesene Experten des Zivilverfahrensrechts mit zahlreichen Veröffentlichungen sowie Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zivilverfahrensrecht. Neben dem <em>BeckOK ZPO </em>sind sie Herausgeber des <em>Wolf/Vorwerk, Kommentar zum KapMuG </em>(2007, 2. Auflage für 2020 geplant) sowie des <em>Hannover&#8217;schen ZPO-Symposiums </em>(gemeinsam mit der <em>NJW</em>und der <em>Rechtsanwaltskammer Celle</em>).</p>
<p>Der Bearbeiterkreis verspricht höchste fachliche Qualität und eine sowohl praxisgerechte als auch wissenschaftliche Kommentierung. Die Anzahl der Kommentatoren ist noch überschaubar und gewährleistet somit einerseits eine inhaltlich mit den Kommentierungen anderer Abschnitte abgestimmte, andererseits aber auch eine jeweils fundierte und tiefgreifende Erläuterung. Positiv hervorzuheben ist die Dichte an Praktikern, insbesondere (ehemaligen) BGH-Richtern und -Anwälten.</p>
<p>Im Einzelnen haben bearbeitet:</p>
<p><em>Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universitätsprofessorin Universität Erfurt      §§ 609 – 610, 613 – 614                           </em></p>
<p><em>Dr. Ivo Bach, Universitätsprofessor Universität Göttingen                             328 – 329, 355 – 372a, 722 –  723             </em></p>
<p><em>Dr. Klaus Bacher, Richter am BGH                                                           §§ 253 – 299a, 321a</em></p>
<p><em>Harald Bechteler, Rechtsanwalt, München                                                  §§ 445 –  455, 478 –  484</em></p>
<p><em>Josef Dörndorfer, Rechtspflegedirektor a.D.                                                §§ 166 – 195, 688 –  703d</em></p>
<p><em>Dr. Wolf-Dieter Dressler, Vors. Richter am BGH a.D.                                    §§ 59 – 77</em></p>
<p><em>Dr. Oliver Elzer, Richter am KG                                                               §§ 300 –  321</em></p>
<p><em>Uwe Fischer, Vizepräsident des LG Zweibrücken                                         §§ 348 – 350</em></p>
<p><em>Dr. Wolfgang Fleck, M.St., Lehrbeauftragter Universität Ulm,                        §§ 578 – 591, 803 – 807</em></p>
<p><em>Wiss. Mitarbeiter Universität München                                                                  </em></p>
<p><em>Anja Forbriger, Diplom-Rechtspflegerin                                                    §§ 808 –  827</em></p>
<p><em>Dr. Urs Peter Gruber, Universitätsprofessor Universität Mainz                      §§ 322 – 327</em></p>
<p><em>Dr. Jan Felix Hoffmann, Universitätsprofessor Universität Freiburg                §§ 794 – 802</em></p>
<p><em>Dr. Gerbert Hübsch, Richter am BGH a.D.                                                 §§ 50 – 58</em></p>
<p><em>Dr. Kai Jaspersen, Präsident des LG Rostock                                              §§ 91 – 113, 214 – 229, 239 – 252</em></p>
<p><em>Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des BVerfG, Vors. Richterin am BGH a.D.    §§ 542 – 566</em></p>
<p><em>Dr. Alexander Krafka, Notar, Honorarprofessor Universität Passau                §§ 415 – 444</em></p>
<p><em>Claus Kratz, Vors. Richter am OLG Zweibrücken                                         §§ 122 – 127, 490 – 494a, 592 – 605a</em></p>
<p><em>Prof. Dr. Peter Kreutz, Privatdozent und Akademischer Oberrat a.Z.,               §§ 946 – 959</em></p>
<p><em>Universität Augsburg, im WiSe 2018/2019 Gastprofessur an der FU Berlin</em></p>
<p><em>Dr. Gesa Lutz, Vors. Richterin am LG München I                                         §§ 606 –  608, 611 – 612  </em></p>
<p><em>Herbert Mayer, Richter am BGH a.D.                                                        § 916 – 945b</em></p>
<p><em>Dr. Andreas Piekenbrock, Universitätsprofessor Universität Heidelberg           § 78 – 90</em></p>
<p><em>Dr. Nicola Preuß, Universitätsprofessorin Universität Düsseldorf                   §§ 766 – 793</em></p>
<p><em>Gerhart Reichling, Vors. Richter am OLG Zweibrücken                                §§ 114 – 121</em></p>
<p><em>Ernst Riedel, Diplom-Rechtspfleger                                                           §§ 828 – 882</em></p>
<p><em>Silke Scheuch, Rechtsanwältin beim BGH                                                   §§ 373 – 414</em></p>
<p><em>Dr. Dirk von Selle, Richter am BGH                                                          §§ 128 – 144</em></p>
<p><em>Dr. Michael Stürner, Richter am OLG Karlsruhe                                          §§ 883 –  898</em></p>
<p><em>Universitätsprofessor Universität Konstanz,</em></p>
<p><em>Dr. Reinhold Thode, Richter am BGH a.D.,                                                 §§ 1067 – 1109</em></p>
<p><em>Honorarprofessor Universität Konstanz</em></p>
<p><em>Dr. Guido Toussaint, Rechtsanwalt beim BGH                                             §§ 12 – 40, 330 – 347, 495 – 510b</em></p>
<p><em>Dr. Bernhard Ulrici, Rechtsanwalt,Leipzig, Privatdozent Universität Leipzig    §§ 704 – 721a, 724 – 765a</em></p>
<p><em>Dr. Norbert Vossler, Vors. Richter am KG                                                   §§ 41 – 49</em></p>
<p><em>Dr. Holger Wendtland, Richter am OLG Brandenburg,                                  §§ 1 – 11, 145 – 165, 230 – 238     </em></p>
<p><em>Honorarprofessor Universität Frankfurt/Oder</em></p>
<p><em>Dr. Stephan Wilske, Rechtsanwalt, Stuttgart/                                               §§ 1042 –  1065</em></p>
<p><em>Dr. Lars Markert, LL.M., Rechtsanwalt, Tokio                                             </em></p>
<p><em>Dr. Christian Wolf, Universitätsprofessor Universität                                    §§ 1025 – 1041, 1066</em></p>
<p><em>Hannover/ Dr. Nassim Eslami, Richterin, VG Hannover</em></p>
<p><em>Wilfried Wulf, Rechtsanwalt, Karlsruhe                                                      §§ 511 – 541, 567 – 577                           </em></p>
<p><strong>III. Äußere Darstellung</strong></p>
<p>Der <em>BeckOK ZPO</em>erscheint in vierteljährlichen Editionen. Diese hohe Aktualität stellt somit einen großen Vorteil gegenüber den im Print erscheinenden Kommentaren dar. So war bereits kurz nach Inkrafttreten des Musterfeststellungsverfahren am 01.11.2018 eine Kommentierung zu dem neuen Rechtsinstitut online. Zwar stellen viele andere ZPO-Kommentare neben ihren Printversionen zusätzlich eine Online-Version zur Verfügung, eine quartalsweise Aktualisierung wie im Fall des <em>BeckOK ZPO</em>ist jedoch einmalig.</p>
<p>In seiner optischen Darstellung entspricht der Kommentar der typischen Gestalt aus der Reihe der Beck&#8217;schen Online-Kommentare. Die Zitationen sind in den Fließtext eingearbeitet. Dies kann zwar an der ein oder anderen Stelle den Lesefluss stören, andererseits verleitet es aber auch nicht um ständigen Nachschauen in den Fußnotenapparat. Die Fußnoten im Fließtext sind aber auch nicht überladen und beschränken sind oft auf Rechtsprechungsnachweise oder anderweitige Ansichten.</p>
<p>Die Benutzeroberfläche des <em>BeckOK ZPO </em>ist übersichtlich und ansprechend gestaltet. Die Fundstellen von Rechtsprechung und Literatur sind mit anderen in <em>beck online </em>verfügbaren Werken (Kommentare, Handbücher, Entscheidungskarteien, Zeitschriften) verknüpft. Je nach gebuchtem Modul ist eine direkte Verknüpfung mit der NJW, den Münchener Kommentaren oder oder weiteren ZPO-Kommentierungen ein großes Plus.</p>
<p>Typisch für die Beck&#8217;schen Online-Kommentar ist die Drei-Ebenen-Darstellung mit Überblick-, Standard- und Detailebene. Dieses Prinzip ist zwar schon teilweise von Großen Lehrbüchern der Verlagsreihe „Große Lehrbücher“ wie beispielsweise <em>Larenz/Canaris, Schuldrecht AT</em>oder <em>Baur/Stürner, Sachenrecht</em>bekannt, bekommt diese Funktion doch gerade online noch eine besondere Bedeutung zu. So lässt sich die Detailebene nur bei Bedarf durch einen Mausklick öffnen, für eine tiefere Recherche, stört aber eingeklappt nicht beim Überfliegen der Kommentierung.</p>
<p>Auf der Verlags-Homepage heißt zu es den Ebenen:</p>
<p><em>„Die Überblickebene enthält eine Kurzerläuterung der Vorschriften und dient der ersten Orientierung.</em></p>
<p><em>In der Standardebene werden die Vorschriften umfassend erläutert, wobei gerade auf die richterliche und anwaltschaftliche Praxis und die dort auftretenden Rechtsfragen besonders Bezug genommen wird. </em></p>
<p><em>Weitere Details finden sich in der dritten Ebene, die bei Bedarf geöffnet werden kann.“</em></p>
<ol>
<li><strong> Inhaltliche Analyse</strong></li>
</ol>
<p>Auch inhaltlich muss sich der Kommentar, der sich im Gegensatz zu manch anderen Kommentaren ausschließlich Kommentierungen zur ZPO befasst, nicht verstecken. Wegen seiner bereits angesprochenen Aktualität konnte bereits mit der 31. Edition 01.12.2018 eine umfassende Kommentierung des neuen Musterfeststellungsverfahren eingearbeitet werden. Verfasser des Abschnitts sind <em>Prof. Augenhofer </em>und die Vorsitzende Richtern am Landgericht <em>Lutz</em>. Letztere ist als langjährige Vorsitzende Richterin in Kammern für gewerblichen Rechtsschutz oder auch Kartellschadensrecht hat <em>Lutz</em>maßgeblich Erfahrung mit sog. Sammelklagen und gehörte auch zu den zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage im Bundestag Stellung nehmenden Rechtsexperten.</p>
<p>Besonders positiv hervorzuheben sind insbesondere die Kommentieren von <em>Bacher </em>zu den §§ 253 ff., von <em>Toussaint </em>zum Versäumnisverfahren und der Titel <em>Ladungen, Termine und Fristen</em>von <em>Jaspersen. </em>Die Autoren beschränken sich nicht lediglich das Meinungsbild wiederzugeben, sondern setzen sich selbst problembewusst und meinungsstark mit der Materie auseinander.</p>
<p>Beispielhaft sei der Meinungsstreit im Rahmen des § 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angeführt, der nach der wohl herrschenden Meinung nur in Fällen „echter“ Säumnis anwendbar sein soll. <em>Toussaint</em>stellt sich in seinen Ausführungen frisch und nachvollziehbar gegen diese Auffassung und sorgt nicht nur hierbei für einen moderne Kommentierung.</p>
<p>Auf überbordende Ausführungen zu veralteten Meinungsstreitigkeiten wird in den Erläuterungen ebenso verzichtet wie auf überfrachtende Literaturangaben. Auch zu den einzelnen Abschnitten finden sich keine vorangestellten Literaturverzeichnisse, die heutzutage wegen der Möglichkeiten der Online-Recherche ohnehin weitgehend obsolet sind und daher auf wenige prägende Aufsätze in Festschriften oder Monographien beschränkt bleiben können.</p>
<p>Positiv hervorzuheben sind auch die regelmäßig am Ende der Kommentierung verfassten Erläuterungen zu Kosten und Gebühren (siehe z.B. § 253 Rn. 92 oder § 269 Rn. 34) und die überwiegend in der Detailebene platzierten Formulierungsbeispiele wie etwa gerichtlichen Entscheidung nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (§ 343 Rn. 5) oder zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (z.B. § 709 Rn. 8.1).</p>
<p>Nachteilig ist zum einen die Bindung an die eingangs genannten Online-Module. Hier wäre mehr Flexibilität wünschenswert gewesen. Zum anderen wären allgemeine Einleitungen zu Beginn der Kommentierung oder auch vor den jeweiligen Büchern oder wichtigen Abschnitten der ZPO als Vorbemerkung begrüßenswert gewesen.</p>
<ol>
<li><strong> Fazit</strong></li>
</ol>
<p>Der <em>BeckOK ZPO </em>wartet dank seiner vierteljährlich neu erscheinenden Editionen mit hoher Aktualität auf.Gerade seine ausschließliche Online-Verfügbarkeit macht ihn so aktuell und so wertvoll. Hinzu kommt seine Verknüpfung mit anderen digitalen Angeboten der Beck&#8217;schen Verlagsgruppe wie der NJW oder den Münchener Kommentaren. All dies bietet einen hohen zeitlichen Gewinn bei der Recherche. Der <em>BeckOK ZPO</em>ist ein Praktikerkommentar, lässt aber auch tiefgreifende wissenschaftliche Recherchen zu. Er ist praxisgerecht, aber auch wissenschaftlich fundiert. Eine spezielle Zielgruppe lässt sich daher nicht definieren, da er für Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Richter gleichermaßen wertvoll ist. Auch Studenten steht der <em>BeckOK ZPO </em>über die Campuslizenzen ihrer Fakultäten zur Verfügung, die teilweise auch vom heimischen Arbeitsplatz genutzt werden können und somit eine zügige und komfortable Recherche garantieren.</p>
<p>Der <em>BeckOK ZPO </em>hat sich in kurzer Zeit zu einem geschätzten und unverzichtbaren Hilfsmittel für den mit dem Zivilprozessrecht befassten Juristen entwickelt.</p>
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		<title>Stein/von Buttlar/Kotzur &#8211; Völkerrecht &#8211; 14. Auflage</title>
		<link>https://juhei.de/stein-von-buttlar-kotzur-voelkerrecht-14-auflage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Schupp]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Oct 2018 21:07:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension: Völkerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[I. Inhalt Das vorliegende Buch behandelt viele Gebiete des Völkerrechts in einer sehr umfassenden Übersicht auf 495 Seiten, wobei sich alle für den Schwerpunktbereich Völkerrecht &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>I. Inhalt</strong><br />
Das vorliegende Buch behandelt viele Gebiete des Völkerrechts in einer sehr umfassenden Übersicht auf 495 Seiten, wobei sich alle für den Schwerpunktbereich Völkerrecht examensrelevanten Teilbereiche wiederfinden. Die Quellen des Völkerrechts, Übersicht über die Völkerrechtssubjekte, die den Staaten zustehenden Grundpositionen im Völkerrecht, Kriegsrecht, Friedenssicherung, Menschenrechtsschutz u.a.. Die Darstellung ist jeweils sehr umfangreich und meist anhand zahlreicher Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit dargestellt. Diese sind gerade im Völkerrecht nicht zu unterschätzen, da es auch Studenten fortgeschrittener Semester oft an einer konkreten Vorstellung zu den Auswirkungen abstrakt formulierter Rechtssätze fehlen wird. Es wird meist auch zu jedem Teilaspekt auf dessen historische Entwicklung hingewiesen, was zum Verständnis beiträgt. Es wird jedoch klar, dass der Fokus des Buches eben nicht auf einer umfassenden Darstellung der „Grundlagen“ des Völkerrechts liegt, wie es der Anspruch der Autoren ist. Die Darstellungen der Teilbereiche sind oftmals überfrachtet mit Detailinformationen, welche weniger den Sinn für Grundlagen schärfen, sondern für Anfänger eher Verwirrung stiften.</p>
<p><strong>II. Aufbau</strong><br />
Die Überschriften und Gliederung des Buches ist zweckmäßig und einfach gehalten, erfüllt ihren Zweck jedoch in dieser Form, dass man sich sich beim Lesen nicht im Fließtext verliert. Hilfreich gerade für Studenten wäre jedoch die Markierung von Schlagworten und die bessere Gliederung zum Beispiel von Tatbestandsvoraussetzungen oder Kriterien durch Aufzählungen. Darüber hinaus lassen die einzelnen Abschnitte oft einen „gemeinsamen Nenner“ vermissen, der Text schafft es dadurch nicht immer unter der jeweiligen Überschrift den Fokus auf das entsprechende Thema nicht zu verlieren. Es wird auch nicht konsequent eine allgemeine Heranführung mit Schlagworten und Rechtssätzen eingehalten, die dann anhand von detaillierten Voraussetzungen oder Beispielen erläutert werden. Darunter leidet das Textverständnis beim ersten Lesen erheblich. Auch tauchen verschiedene Themen wie gerade die Formen des Gebietserwerbs mehrfach in verschiedenen Kontexten auf, wobei eine gewisse Dopplung gerade in der unstrukturierten Materie des Völkerrechts nicht zu vermeiden ist. Recherche ist mit dem Buch andererseits ausgezeichnet möglich, da eine Fülle an weiterführenden Quellen in jedem Kapitel angegeben ist, welche die Recherche erheblich erleichtert und für jeden Aspekt die entsprechende Originaltextquelle und begleitende Literatur angegeben ist.</p>
<p><strong>III. Fazit: Lernen und Arbeiten mit dem Buch aus Studierendensicht</strong><br />
Das Buch ist aus Studierendensicht sowohl für den Einstieg ins Rechtsgebiet als auch für die konkrete Vorbereitung auf Prüfungen nur bedingt zu empfehlen. Für die Empfehlung zum Einstieg fehlt es am nötigen Fokus aufs Wesentliche und zur Vorbereitung auf die mündliche Schwerpunktprüfung ist die Detailfülle zwar willkommen aber es fehlt an einer guten Layoutstruktur und inhaltlichen Präzision um den wesentliche Inhalt zügig erfassen zu können und zum Beispiel in Karteikarten umzusetzen. Am ehesten lässt sich mit dem Werk arbeiten im Rahmen einer Studienarbeit zur konkreten Themenrecherche, da dort die Ausführlichkeit und Quellenfülle ein gutes Tor zu den weiterführenden Texten bereithält.</p>
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