Wessels/Beulke: Strafrecht Allgemeiner Teil (Die Straftat und ihr Aufbau), 42. Auflage, 22,95€ (C.F.Müller)

 

  1. Vorwort
  2. Aufbau
  3. Inhalt
  4. Layout / Erscheinungsbild und Verarbeitung
  5. Fazit

1. Vorwort

In dieser Rezension soll ein echter Klassiker des Strafrechts, namentlich das Lehrbuch „Strafrecht Allgemeiner Teil“ der beiden Autoren Johannes Wessels und Werner Beulke vorgestellt werden. Dabei wird im Folgenden sowohl auf den Inhalt und dessen Darstellung als auch auf die Handhabung des Buches eingegangen, um abschließend ein nachvollziehbares, wenn auch subjektives Fazit zu finden. Das Werk richtet sich vor allem an Studienanfänger und versucht allen Interessierten den Einstieg in das Strafrecht zu erleichtern. Trotzdem bietet es auch höheren Semestern eine Möglichkeit sich schnell einen Überblick im Allgemeinen Teil des Strafrechts zu verschaffen.

2. Aufbau

Der klassische Aufbau beginnt mit den Vorworten der Verfasser, an welches sich das  klar durchstrukturierte Inhaltsverzeichnis anfügt, gefolgt vom Abkürzungs- sowie dem Literatur- und Festschriftenverzeichnis. Der eigentliche Inhalt des Lehrbuchs ist in in fünf große Teilgebiete untergliedert:

Teil I: Strafrecht und Strafgesetz. Der Mensch als Rechtssubjekt

Teil II: Die vorsätzlichen Begehungsdelikte

Teil III: Die fahrlässigen Begehungsdelikte

Teil IV: Die Unterlassungsstraftaten

Teil V: Die Konkurrenzlehre

Des Weiteren sind alle Themengebiete durch Paragraphen versehen und fortlaufende Randnummern ziehen sich von der ersten bis zur letzten Seite. Allein die fortlaufenden Randnummern verschaffen dem Leser des, ohnehin schon sehr strukturiert aufgebauten, Werkes eine gute Übersicht.

Den Abschluss des Lehrbuches bildet ein „extra“ Anhang, der sich besonders der Methodik und der Fallbearbeitung widmet. Sogar eine ganze Übungsskizze zu einem Fall findet sich hier.

3. Inhalt

Inhaltlich befasst sich das Werk zum AT des Strafrechts mit der Lehre von der Straftat und deren Rechtsfolgen sowie den allgemeine Vorschriften zur Beurteilung der Straftat an sich. Dabei erfüllt das Lehrbuch von Anfang an seine Aufgabe, dem (noch) unerfahrenen Studenten die Lehre des deutschen Strafrechts näher zu bringen.

Durch jedes Kapitel wird man mit mindestens einem kleinen Fall begleitet, der thematisch passt und auf welchen in der Erörterung des jeweiligen Themengebietes immer wieder Bezug genommen wird. Darüber hinaus werden spezielle Probleme oder Fragestellungen oft mit einprägsamen Beispielen unterstrichen. Dies dient sehr gut dazu sich selbst nicht sehr häufige Probleme zu merken. Zu vertieften klausurrelevanten Fragen wird zudem meist in das Lehrbuch zum Klausurenkurs von Beulke verwiesen.

4. Layout/Erscheinungsbild und Verarbeitung

Das Gesamterscheinungsbild des Buches ist sehr gelungen. Auf den Seiten ist trotz der hohen Informationsdichte noch immer etwas Platz, sodass die Seiten nicht „vollgequetscht“ aussehen. Auch das Schriftbild überzeugt. Die Schrift ist gut leserlich, die wichtigsten Begriffe sind immer fett hervorgehoben und auch an Absätzen, die das Auge und den Leser beim Lesen kurzzeitig entlasten, wurde nicht gespart. Zudem finden sich hin und wieder schöne Übersichten, die das zuvor gelesene kurz auf einen Punkt/auf ein Bild bringen. Auch an der sonstigen Aufmachung, was Buchbindung und Seitendicke betrifft, ist nicht auszusetzen. Kurz: Das Lehrbuch macht vom Erscheinungsbild her einen soliden und kompetenten Eindruck.

Nun soll noch kurz auf die mitgelieferte CD-ROM eingegangen werden:

Das Buch erscheint in zwei „Versionen“ (eine mit, eine ohne CD-ROM). Auf der CD-ROM findet der Leser älter, als auch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Hier sind wichtige Entscheidungen aus den bekanntesten Zeitschriften zusammengetragen. Der wirkliche Vorteil liegt jedoch nicht allein in der Verfügbarkeit der Entscheidungen auf dem eigenen Rechner, sondern in einer geschickten Kombination zum Lehrbuch selbst. Jede Entscheidung verweist nicht nur auf ein Thema aus dem Werk („Strafrecht Allgemeiner Teil“), sondern sogar auf die entsprechende Zitierung und die Randnummer. Dies macht es dem recherchierenden oder interessierten Leser sehr viel einfacher eine Aussage aus dem Buch „original“ nachzulesen. Eine sehr schöne Funktion.

5. Fazit

Dieses Lehrbuch versucht sich daran den durchaus umfangreichen und komplexen Allgemeinen Teil des Strafrechts so einfach wie möglich darzustellen und trotzdem auf keine wichtige Einzelheit zu verzichten. Ein schmaler Grad zwischen Oberflächlichkeit und Unverständlichkeit, den es zu meistern gilt. Hier schlägt sich das vorliegende Werk sehr gut. Hat man sich erst einmal eingelesen, kann die Arbeit mit dem Buch, trotz der manchmal schwer verständlichen Ausdrucksweise, Spaß machen. Mit „Strafrecht Allgemeiner Teil“ von Wessels / Beulke in der Hand ist der Student der Anfangssemester bestens für kommende Klausuren und Hausarbeiten gewappnet. Ein Klassiker, der hält, was er verspricht.