Müssig, Peter: Wirtschaftsprivatrecht. Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns, 17. Auflage 2014, 522 Seiten, 32,99 € (C.F.Müller Verlag)

I. Vorbemerkung

„Wirtschaftsprivatrecht – die wesentlichen Grundlagen in einem Band“ verspricht der Klappentext von Peter Müssigs Lehrbuch „Wirtschaftsprivatrecht“. Das Buch widmet sich auf seinen 522 Seiten nicht nur der Materie des klassisch Bürgerlichen Rechts, sondern auch dem Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und den Gebieten Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Prozess- und Insolvenzrecht. Ganz getreu der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ setzt es kein Vorwissen voraus und ist auch für Anfänger geeignet. Es richtet sich vom Detailgrad und seiner Aufbereitung her in erster Linie an Studierende der Wirtschaftswissenschaften, des Wirtschaftsrechts und weiterer Studiengänge, die theoretische Grundlagen im Wirtschaftsprivatrecht erwerben wollen.

II. Inhaltsübersicht

  1. Einführung
  2. Rechtliche Grundbegriffe
  3. Rechtssubjekte – Personen des Rechtsverkehrs
  4. Rechtsobjekte – Gegenstände des Rechtsverkehrs
  5. Abstraktionsprinzip
  6. Rechtsgeschäftliche Grundlagen
  7. Stellvertretung
  8. Schuldverhältnisse
  9. Leistungsstörungen/Pflichtverletzunge
  10. Wirtschaftsrechtlich relevante Vertragstypen
  11. Ungerechtfertigte Bereicherung
  12. Unerlaubte Handlungen/Deliktsrecht
  13. Geschäftsführung ohne Auftrag
  14. Gefährdungshaftung
  15. Sachenrecht
  16. Arbeitsrecht
  17. Gesellschaftsrecht
  18. Wettbewerbsrecht
  19. Gewerblicher Rechtsschutz
  20. Prozessuales
  21. Insolvenz

III. Inhalt

Das Buch richtet sich bereits laut Vorwort nicht lediglich an Studierende der Rechtswissenschaften, sondern an jeden, der Basiswissen im Bereich des Wirtschaftsprivatrechts erwerben möchte.

Daher ist dem materiellen Teil des Werkes, neben der Einleitung, auch eine Einführung in „Rechtliche Grundbegriffe“ vorangestellt. In diesem Kapitel wird unter anderem der Unterschied zwischen Privat- und Öffentlichem Recht erläutert, ein Überblick über die Geschichte des Privatrechts gegeben und die juristische Arbeitsweise bei der Rechtsanwendung erklärt. Innerhalb weniger Seiten werden in diesem Kapitel dem Leser die wesentlichen Merkmale der Rechtssprache und Subsumtionstechnik mit Beispielen dargelegt. Dies ersetzt zwar kein Tutorium in der Fallbearbeitungstechnik, ist aber gerade für Nichtjuristen eine Hilfe zum Verstehen der juristischen Denkweise und des weiteren Buches sein.

Nach diesem Einführungsteil widmet sich das Werk sehr ausführlich dem klassischen Bürgerlichen Recht (Kapitel 2-15), insbesondere dem Allgemeinen Teil und dem Schuldrecht. Darauf folgen sechs weitere umfangreiche Kapitel, die sich jeweils mit den wichtigsten Rechtsfiguren und dem Grundwissen weiterer Teile des Wirtschaftsrechts befassen, z.B. dem Gesellschaftsrecht und dem Arbeitsrecht (s.o., Inhaltsübersicht). Das erklärte Ziel des Buches, die Zusammenhänge des Wirtschaftsprivatrechts herauszuarbeiten, tritt allerdings jederzeit innerhalb der Kapitel klar zu tage. Die Kapitel sind nicht „starr“ abgegrenzt, es finden sich immer wieder Querverweise und Bemerkungen zu in Verbindung stehenden Rechtsfiguren, z.B. wird bei den Rechtssubjekten auch auf die juristischen Personen und Gesellschaftsformen verwiesen. Trotz des großen Umfangs der abgedeckten Materie werden die wichtigsten Grundlagen aller angeschnittenen Rechtsgebiete erfasst, sodass der Leser durch die Lektüre tatsächlich ein gutes Verständnis des Wirtschaftsprivatrechts erwirbt. Die relevanten Informationen werden für Studierende dabei derart herausgearbeitet, dass der Überblick über das Thema zu keiner Zeit verloren geht.

Rechtsfiguren und Zusammenhänge werden systematisch abgearbeitet und ausführlich erklärt. Rechtsbegriffe wie z.B. „Verbraucher“ oder „Willenserklärung“ werden sauber definiert, zudem wird an allen relevanten Stellen auf die entsprechenden Paragraphen verwiesen. Alle erklärten Figuren und Begriffe werden mit eingerückten Beispielen veranschaulicht, die teilweise einschlägigen juristischen Fällen nachempfunden, allerdings oft sehr knapp formuliert sind. Die Erklärungen werden damit veranschaulicht und sind gut nachvollziehbar. Neben diesen Verweisen gibt es aber leider keine weiteren Zitate und Verweise auf weitere juristische Literatur, was Studierenden der Rechtswissenschaft den Gebrauch des Buches in Hausarbeiten und im Eigenstudium erschwert. Auch sind ausführliche Sachverhaltsschilderungen von kontroversen Fällen oder Verweise auf solche kaum zu finden. Juristische Meinungsstreits werden, wenn überhaupt, nur am Rande erwähnt. All das ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass das Buch auf knapp 500 Seiten eine enorm umfangreiche Materie im Überblick darstellt.  Das Buch will kein Praxisleitfaden zur Falllösung sein, sondern lediglich die theoretischen Grundlagen vermitteln. Es eignet sich weniger für die Vorbereitung auf juristische Übungsklausuren oder das Staatsexamen, bietet aber gerade Nichtjuristen sehr anschaulich einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet.

Erleichtert wird das Erlernen der Theorie zudem durch „Leitfragen“, die am Ende jedes Kapitels noch einmal die wesentlichen Grundlagen des Kapitels abfragen. Die Fragen sind gut zusammengestellt und ermöglichen den Rückblick auf die erlernte Theorie.

IV. Darstellung, Layout, Schreibstil, etc.

Zusätzlich zu dem sehr ansehnlichen Layout weist das Werk einen sehr flüssigen und anschaulichen Schreibstil auf. Die klare Sprache des Buches ist sehr gut lesbar. Zusätzlich zu eingerückten Beispielen werden Zusammenhänge und Verknüpfungen durch den häufigen Einsatz von Schaubildern veranschaulicht. Die Übersichtlichkeit des Werkes wird auch durch häufige Absätze gefördert. Zudem finden sich am Rand eines Absatzes regelmäßig stichwortartige Randüberschriften, welche den Inhalt eines Absatzes umreißen. Die Navigation im Buch fällt daher sehr leicht, man findet sehr schnell, was man sucht. Neben allgemeinen Literaturhinweisen fehlen allerdings detaillierte Fußnoten oder Fundstellenangaben für Gerichtsurteile. Dies schmälert die praktische Verwendbarkeit des Werkes.

V. Fazit

Der „Müssig“, der 2014 bereits in 17. Auflage erscheint, wird seinem Anspruch, Studierenden verschiedener Fachrichtungen Basiswissen in der komplexen Materie des Wirtschaftsprivatrechts zu vermitteln, mehr als gerecht. Mit seiner sehr verständlichen Darstellungsform und anschaulichen Beispielen richtet es sich sowohl an Anfänger als auch an Fortgeschrittene, die Ihr theoretisches Wissen auf diesem Gebiet auffrischen wollen.

Ein Jurastudierender in der Vorbereitung auf ein Praktikum im Rahmen des Wirtschaftsrechts kann mit diesem inhaltlich vielseitigem Werk in kürzester Zeit ein gutes Verständnis für und einen umfassende Überblick über die im Kanzleialltag relevanten Rechtsquellen und Rechtsfiguren, z.B. die verschiedenen Gesellschaftsformen, gewinnen. Da das Buch nicht fallbezogen arbeitet und auch konkrete Verweise und Fundstellen fehlen, eignet es sich aber lediglich zum Erwerb von Grundwissen für das Jurastudium. Darüber hinaus, etwa zur Vorbereitung auf Klausuren im Gutachtenstil oder für die Examensvorbereitung, ist das Werk eher ungeeignet.

Für Studierende anderer Fachrichtungen, insbesondere Wirtschaftsstudierende, die sich nur theoretisch mit dem Wirtschaftsprivatrecht beschäftigen, dürfte es allerdings kaum eine anschaulichere, umfassendere und praktischere Einführung in das Rechtsgebiet des Wirtschaftsprivatrechts geben.