Andreas Klees/Johanna Keisenberg – Klausurentraining Zivilrecht (Allgemeiner Teil und Schuldrecht) – 1. Auflage 2013, Nomos Verlagsgesellschaft

I. Vorwort
In dieser Rezension soll das Werk von Professor Dr. Andreas Klees und Johanna Keisenberg „Klausurentraining Zivilrecht“ in dessen Erstauflage aus dem Jahre 2013 vorgestellt werden. Erschienen ist das Buch in der Reihe „NomosStudium“ und widmet sich in diesem Sinne auch primär an Studierende. Obwohl das Buch bereits vor einigen Jahren erschienen ist, hat es – vor allem hinsichtlich der Technik der Fallbearbeitung – nichts von seiner Aktualität verloren.

Im Folgenden wird sowohl auf den Inhalt und dessen Darstellung als auch auf die allgemeine Handhabung des Werkes eingegangen, um abschließend ein kurzes, subjektives Fazit zu finden.

II. Aufbau
Der klassische Aufbau beginnt mit dem Vorwort der beiden Verfasser, an welches sich sodann Inhalts- und Literaturverzeichnis anfügen. Der Hauptteil des Buches ist in die zwei großen Abschnitte „A. Einführung“ und „B. Klausuren“ aufgeteilt. Zum Abschluss wurde vor dem Stichwortverzeichnis noch im Rahmen eines Anhangs eine Musterkorrektur einer Klausur (angelehnt an BGH, NJW 2005, 1490) eingefügt.

III. Inhalt
Inhaltlich befasst sich das Werk – wie der Titel vermuten lässt – mit dem Klausurentraining im Zivilrecht. Dabei liegt der Fokus klar auf dem ersten Buch der Bürgerlichen Gesetzbuches
und auch auf Teilen des Schuldrechts, insbesondere dem allgemeinen und besonderen Leistungsstörungsrecht.
Zunächst wird im ersten Hauptabschnitt „A. Einführung“ die Bearbeitung von zivilrechtlichen Fällen und Klausuren von Grund auf erläutert. Es wird sowohl auf klausurtaktische Fragen (etwa „In welcher Weise und wie lange gliedere ich?“, „Wie formuliere ich in welcher Situation richtig?“ oder „Mit welchen Arten von Fallfragen muss ich rechnen?“) als auch auf die korrekte Verwendung des klassischen Gutachten- und oder „modernen“ Feststellungsstils (bzw. Urteilsstils) eingegangen.
Das Lesen des ersten Abschnitts kann gerade Anfängern nicht oft genug ans Herz gelegt werden. Es wird dort das „juristische Handwerkszeug“ in aller Ruhe besprochen und erläutert und somit dient das Buch auch in höheren Semestern an dieser Stelle als Nachschlage- bzw. Trainingswerk.
Sehr positiv fallen meiner Meinung nach die im letzten Gliederungspunkt der Einführung enthaltenen „Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmaßstäbe in einer zivilrechtlichen Fallklausur“ auf, in welchen unter anderem die Wichtigkeit der Vollständigkeit eines juristischen Gutachtens betont wird.
Im zweiten großen Abschnitt („B. Klausuren“) finden sich sodann – neben der bereits erwähnten „Musterkorrektur“ insgesamt neun Anfängerklausuren mit ausformulierten und jeweils ausführlich kommentierten Lösungsvorschlägen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass jede der Lösungen nicht mit einem gutachterlichen „Fließtext“, sondern zunächst mit taktischen Überlegungen zum konkreten Sachverhalt und einer Gliederung der Lösung beginnt.

IV. Layout/Erscheinungsbild und Verarbeitung
Das Layout der Buchinhalts ist übersichtlich und strukturiert; die Schrift ist gut lesbar. Der Fließtext steht im klassischen Times New Roman und mit vielen hilfreichen Fußnoten (Quellen, Erläuterungen und Querverweise) versehen.
Gut geöst wurde außerdem im Klausurenteil die Kombination aus Gutachtentext und Randkommentar. So lässt sich leicht zwischen der Falllösung und den Erläuterungen hin- und herspringen, ohne dass der Lesefluss darunter leidet. Letzterem dienen auch die vielen Absätze zwischen Gedankenschritten oder Prüfungspunkten im Gutachten.
Das Werk selbst hat ein Softcover, die Seiten sind nicht zu dünn und lassen sich leicht umblättern.

V. Fazit
Auf den insgesamt 299 Seiten bietet das Werk einen gründlichen ersten Überblick über die Falllösung im Zivilrecht mit Hinblick auf die Anfangssemester. Gerade typische Anfängerfehler, die sich später nur schwerlich wieder abgewöhnen lassen, können mit diesem Buch gleich zu Beginn des Studiums vermieden werden. Außerdem lässt sich der Gutachtenstil mit Hilfe des ersten Hauptabschnitts gut erlernen und auch ein stetiges Abgleichen eigener Klausuren mit den dort genannten Hinweisen erscheint nie verkehrt.

Hat man die neun Falllösungen gründlich durchgearbeitet und die Randbemerkungen verinnerlicht, mag der zweite Hauptabschnitt in späteren Semestern nicht mehr allzu dienlich erscheinen. Doch lohnt sich auch dann noch ein gedankliches Lösen der Fälle, wenn man meint, alles verstanden zu haben – ganz nach dem Motto: repetitio est mater studiorum.